Montag, 16. Juli 2018

Posting 58 - Erbschaftsplanung rechtzeitig vornehmen (aktualisiert im Februar 2025)

Die lange wirtschaftlich blühende Phase der Nachkriegszeit über gut siebzig Jahre hat einen enormen Vermögensaufbau ermöglicht. Das Erbschaftsvolumen der nächsten zehn Jahre beläuft sich auf mehr als 200 Mrd. € pro Jahr. In nicht wenigen Fällen werden auch die Erbschaftsteuerfreibeträge überschritten, wenn nicht rechtzeitig geplant wird im Sinne einer erbschaftsteuerlichen Optimierung. Im folgenden findet sich eine Link-Sammlung, die dabei hilft, eine rasche Orientierung zu gewinnen.

In Standardfällen reicht meist die Nutzung eines Notars, bei dem erbrechtliche Beratung kostenfrei eingeschlossen ist. Bei komplexeren Verhältnissen ist zu empfehlen, zunächst gesonderten steuerlichen bzw. fachanwaltlichen Rat einzuholen. Notargebühren richten sich nur nach dem Gegenstandswert, Anwaltsgebühren sind Verhandlungssache, Pauschalvereinbarungen sind deshalb möglich. Ggf.werden Anwalts-Beratungskosten bzw. Zuschüsse bis zu ca. 500 € im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung geleistet.

Die Errichtung eines notariellen Testaments ermöglicht, die oft langwierige Beantragung eines Erbscheins im Todesfall nicht nur zu ersetzen, sondern auch noch Kosten zu sparen.

1) Erbschaftsteuer - was ist zu beachten: https://www.smart-rechner.de/erbschaftsteuer/

2) Erbschaftsteuer-Freibeträge: https://www.smart-rechner.de/erbschaftsteuer/ratgeber/erbschaft_freibetrag.php

3) Versorgungsfreibetrag Ehepartner (für Renten) ermitteln; bei höheren Renten schmilzt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € für verwitwete Ehegatten ab oder entfällt: https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Steuerberech/Par16/Par16.aspx

4) Schenkungen zum einfacheren Nachweis dokumentieren: https://www.steuertipps.de/anlegen-vererben-spenden/erben-schenken/schenkungsvereinbarung-mit-erbanrechnung

5) Anzeigepflicht von Schenkungen bei Überschreitung der Freibeträge: https://schenkung-anzeigepflicht-entfaellt
 
5a) Es ist zu beachten, dass Schenkungen der jeweils letzten zehn Jahre mit dem evt. Erbfall zusammengerechnet werden. Nur Schenkungen, die beim Erbfall älter sind als zehn Jahre, profitieren endgültig vom zusätzlichen Freibetrag. (Teils ist die Rede davon, dass pro Jahr bereits 10 % des Übertragungswerts ratierlich freigestellt seien. Diese Aussage bezieht sich jedoch nur auf eine evt. Minderung von Pflichtteilsansprüchen, nicht auf die Erbschaftsteuerfreibeträge. Hier greift eine Freistellung erst nach Abschluss der 10-Jahresfrist.) Vgl. https://www.rosepartner.de/haus-ueberschreiben_10_Jahresfrist
 
6) https://www.steuertipps.de/erben-vererben-schenken/themen

7) https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer

8) Ein Einzeltestament kostet die 1,0-fache Notargebühr, ein Erbschein jedoch die 2,0-fache Gebühr, ist also doppelt so teuer. Ein frühzeitiges notarielles Testament kann deshalb sehr lohnend sein - insbesondere bei größeren Erbschaften - da es einen Erbschein im Todesfall ersetzen kann. https://notar-durchlaub.de/was-kostet-ein-testament  Notargebührenrechner: https://www.notar.de/themen/notarkosten/gebuehrenrechner

9) https://www.test.de/Nachlass-Notarielles-Testament-ersetzt-den-Erbschein-1345802-0/

10) Posting 8 - Tipps zur Erbschaftsplanung und -gestaltung / Immobilien und Überkreuz-Lebensversicherungen: https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-8-tipps-zur-erbschaftsplanung.html

11) Steuerberater/FB für Testamentsvollstreckung: https://www.fachberaterdstv.de/service/fachberater-register1/GA

12) Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: http://www.bundesweitefinanzberatung.de/expertenartikel/ansicht/patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht-korrekt-erteilen-14386/

13) Artikel-Link:
Posting 57 - Die moderne Technik hat auch das Investieren revolutioniert

Wer etwa um 1950 bis 1965 geboren ist und zur Zeit des Internet-Booms Mitte/Ende der 90iger Jahre "testweise" in den Aktienmarkt ging, wurde fast immer enttäuscht. Warum?

In den 90iger Jahren existierten die technischen Möglichkeiten für rationales Aktienmarkt-Investment einfach noch nicht. Man war 1) entweder auf Einzelinvestments angewiesen mit dann meist fehlender globaler Streuung oder aber 2) auf teure und ineffiziente "aktiv gemanagte" Fonds, die ganz überwiegend deutlich schlechtere Ergebnisse erbringen als die Aktienmärkte per se. Und schließlich wusste man 3) noch wenig vom richtigen Investieren im Aktienmarkt, weil die wissenschaftlichen Erkenntnise noch relativ neu und wenig verbreitet waren. Spekulation war die vorherrschende "Technik". Hierbei muss man sich vergegenwärtigen, wer auf der "Gegenseite" steht: Zu über 90 % professionelle Händler/Investoren, die oft noch mit überlegener Technik, z.B. dem Hochfrequenzhandel, arbeiten. Aktives Handeln stiftet für Privatanleger mehr Schaden als Nutzen.

Erst zu Beginn der 2000er Jahre standen auch gut geeignete Produkte für Privatanleger zur Verfügung, nämlich Indexfonds (ETFs) zu geringen Kosten und zur einfachen "passiven" globalen Marktabdeckung.

Weitere zehn Jahre bis 2010 dauerte es, bis auch die wissenschaftlich ausgerichtete Fondsgesellschaft "Dimensional Fund Advisors" in Deutschland ihren Markteintritt vollzog. Damit stehen nun auch Fonds-Tranchen bereit, die eine globale Marktabdeckung von ca.10.000 Unternehmen nicht nur zu geringsten Kosten, sondern darüber hinaus auch unter Einschluss der nachgewiesenen systematischen Überrenditen aus Small Caps und Value-Unternehmen bieten. Ursprünglich wurden Dimensional Fonds nur für institutionelle Anleger wie Pensionsfonds entwickelt. Inzwischen sind sie aber auch für Privatanleger geöffnet - akkreditierte Portfolio-Berater helfen dabei, die vorhandenen wiss. Erkenntnisse auch für deren Depots gezielt und verlässlich nutzbar zu machen. So wie sich die Medizin zunehmend "evidenzbasiert" nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet, so vertreten Dimensional Fund Advisors eine evidenzbasierte Anlageberatung.

Vgl. http://gafib.de/95/spezialisierung-referenzen/portfolio-gestaltung

Vornehmlich in den letzten ca. 5-10 Jahren sind so (endlich) auch Depots entstanden, die wirklich Schritt halten mit der hohen Rentabilität der globalen Aktienmärkte (USA ca. 9 % p.a., D ca. 8 % p.a. seit 1985). Die Rendite für Small/Value-Segmente lag noch ca. 2 % pro Jahr darüber.
Vgl. http://www.fondsweb.de/IE00B53RD369-World-Equity-Fund-EUR-Dis

Vgl. ETFs allein sind noch nicht die Lösung, vielmehr muss auch das richtige Anlageverhalten hinzutreten http://timschaefermedia.com/die-meisten-etf-sparer-verlieren-geld/

Vgl. Wie wirken sich Faktor-Prämien aus?  https://www.gerd-kommer-invest.de/factor-investing-die-basics/

Vgl. Zehn Erkenntnisse der größten Investment-Legenden: https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-64-zehn-erkenntnisse-der-groten.html

Vgl. Aktienmarkt-Renditen: http://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/aktienertraege-womit-man-rechnen-sollte-142882/ref/2/

Vgl. "Aktiv gemanagte Fonds" fallen in 2019 weiter zurück: https://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/vermoegensverwalter-aktive-fondsmanager-bieten-ein-bild-des-jammers-193470/ref/2/

Vgl. Wie ist die Bewertung des Aktienmarktes?  https://gafib1.blogspot.com/search?q=kgv

Vgl. Artikel von Christoph Kanzler im Link unten: "Finanzberater sind wie Fitnesstrainer":

Sonntag, 15. Juli 2018

Posting 56 - Staatliche Finanzplanung - Nachhaltigkeit stark gefährdet / update per Aug. 2025

Stand 2025:  https://www.stiftung-marktwirtschaft.de/uploads/2025/08/Ehrbarer-Staat_2025.pdf
 
 
 
 
 
 
 
Die Zahlen wurden bewusst nur partiell aktualisiert, um die enorme Dynamik der Verschuldung zu verdeutlichen. Deshalb sind an einigen Stellen die Werte aus 2017 weiterhin ausgewiesen.
 
Die Corona-Krise sowie die aktuellen Krisen in 2022 haben die Nachhaltigkeitslücke der Staatsfinanzen weiter geöffnet. Die Gesamtschulden betragen 2,5 Billionen € an ausgewiesenen und 11,7 Billionen € an nicht ausgewiesenen, ungedeckten Zukunftsausgaben (=14,2 Billionen € als Gesamtschuldenlast).

"In einem mittleren Szenario liegt die fiskalische Nachhaltigkeitslücke aus expliziten und impliziten Staatsschulden bei 398 Prozent des BIP (= Gesamtschuldenberg der öffentlichen Hand von 14,2 Billionen Euro). Dahinter verbergen sich alle durch das heutige Steuer- und Abgabenniveau nicht gedeckten staatlichen Leistungsversprechen für die Zukunft, nicht zuletzt diejenigen der Sozialversicherungen."

Vorherige Situation bis 2019

Die Stiftung Marktwirtschaft hat am 12. Dezember 2017 ihr aktualisiertes EU-Nachhaltigkeits-Ranking in Berlin vorgestellt. Die Besonderheit dieses europäischen Gesamtschuldenvergleichs ist, dass neben den offiziell ausgewiesenen expliziten Staatsschulden (in D ca. 2,0 Billionen Euro) auch die nicht direkt ausgewiesenen impliziten Staatsschulden (= ungedeckte Zukunftsverpflichtungen, 2,6 Bill.€ für 2017) berücksichtigt werden - womit Deutschlands Gesamtschuldenlast dann auf insgesamt 4,6 Billionen Euro ansteigt (= das 6-fache der Bund/Länder/Gemeinden-Steuereinnahmen in 2017 von 735 Mrd. €). (Andere Studien sprechen sogar von 6,2 Billionen € als Gesamtschuldenlast in 2017).

Wer als Privatperson mit dem 6-fachen seines jährlichen Nettoeinkommens in der Kreide steht, gilt zweifellos als massiv überschuldet.

In den Jahren 2019 ff. ist mit erheblichen neuen Deckungslücken von ca. 35 Mrd.€ pro Jahr zu rechnen, was inkl. der normalen Inflationserhöhungen von ca. 20 Mrd.€ Zusatzausgaben von ca. 55 Mrd. € p.a. bedeutet (ohne Migrationskosten, ca. 50 Mrd. € p.a. seit 2016).

Darin enthalten sind ca. 5 Mrd. € für höhere GRV-Rentenzuschüsse (in 2024 ca. 120 Mrd. €) sowie Kosten für zusätzliche Rentenbeschlüsse aus 2018 mit weiteren 5 Mrd. € pro Jahr (Rente mit 63 etc.)

Die Beamtenpensionen entwickeln sich zum weiteren Sprengsatz in den nächsten Jahren: In 2017 wurden ca. 260 Mrd. € verausgabt für 1,7 Mio. Beamte (Bund/Länder/Kommunen) und 1,8 Mio. Pensionäre (gesamt 3,5 Mio.). https://www.demografie-portal.de/SharedDocs/Informieren/DE/ZahlenFakten/Beamtenversorgung.html Aufgrund der Pensionierungswelle entstehen ca. 4-5 % p.a. an Mehrkosten neben den normalen Bezügeerhöhungen von ca. 3 % p.a. Diese ca. 7,5 % Ausgabenerhöhungen betragen ca. 20 Mrd. € pro Jahr - mit deutlich ansteigender Dynamik. Dieser Posten beträgt bereits mehr als 35 % der gesamten Personalkosten. Vgl. https://www.welt.de/wirtschaft/article177851294/Rente-GroKo-Geschenke-belasten-die-Jungen.html

Migrationskosten: Die Migrationskosten des Bundes wurden für 2023 mit knapp 29 Mrd. € angegeben. Hinzu kommen die Kosten der Länder und Kommunen, die insgesamt ca. 20 Mrd. € betrugen. In Summe sind es also direkt ausgewiesene Kosten von ca. 50 Mrd. € für 2023. Da etliche Migrations-bedingte Zusatzkosten für Justiz, Kitas/Schulen, Polizei etc. nicht direkt zugeordnet und ausgewiesen werden, dürften die faktischen Kosten der Migration in 2023 noch deutlich höher liegen.
 
Bürgergeld: Neben die Migrationskosten treten noch die Kosten für das Bürgergeld, die in 2024 (auch wg. der deutlichen Erhöhung Anf. Jan. 2024 ) ca. 44 Mrd. € betragen sollen. Davon entfielen in 2023 rd. 50 % auf Bezieher mit ausländischer Herkunft. In Summe sind für 2024 ca. 72 Mrd. Euro an direkten Migrations-/Bürgergeldkosten für ausländische Bezieher geplant, d.h. gut 76 % der Aufwendungen.
 
An Gesamtaufwendungen für Sozialgeld für 2024 sind 50 Mrd. € Migrationskosten und 44 Mrd. € Bürgergeld geplant (= 94 Mrd. €) - zzgl. der indirekten Kosten für Justiz, Kitas/Schulen etc. https://www.focus.de/politik/deutschland/zahlen-der-bundesagentur-fuer-arbeit-buergergeld + https://www.wiwo.de/politik/deutschland/buergergelderhoehung-2024-streit-ums-buergergeld
 
Vgl. Dr. Nadine Behncke: "So viel kostet die Flüchtlingskrise Bund, Länder und Kommunen". https://thinkaboutgeny.com/kostet-die-fluechtlingskrise
 
Vgl. Entwicklungshilfe-Minister Gerd Müller in 2017: Pro 1 Mio. Flüchtlinge ca. 30 Mrd. Kosten p.a. https://www.welt.de/vermischtes/article165846593/Fuer-eine-Million-Fluechtlinge-geben-wir-30-Milliarden-Euro-aus.html

Vgl. Zahl der Asylgesuche in D von 2013 - Okt. 2018 = 1,9 Mio. - fast alle EU-Ankömmlinge wandern nach D weiter wegen der hohen Sozialleistungen: https://www.welt.de/politik/deutschland/article183219090/Mittelmeerroute-Zahl-der-illegalen-Migranten-noch-ueber-Vorkrisenniveau.html
Von 2019-2023 sind weitere ca. 1,5 Mio Migranten hinzugekommen = 3,4 Mio Migranten per 2023
 
Vgl. NZZ: Kosten der Flüchtlingspolitik. https://www.nzz.ch/meinung/kommentare/die-fluechtlingskosten-sind-ein-deutsches-tabuthema-ld.1316333

Während in 2018 ein Volumen von 48 Mrd. € pro Jahr* zu Lasten der Sparer erzielt wurde mittels Nullzinspolitik, was einen "ausgeglichenen" Staatshaushalt ermöglichte, wird ab 2019 ff. ein zusätzliches Finanzierungsvolumen von jährlich ca. 60 Mrd. € benötigt. Bei einem Staatshaushalt von 776 Mrd. € in 2018 sind solche Aufwendungen jedenfalls nicht nachhaltig. Dass es ein staatliches Bestreben geben wird, diese Deckungslücke zu schließen, ist sicher. *) Zinseinbußen privater Haushalte von 2010-2019 laut DZ-Bank = 332 Mrd. €.

Eine weitere "Geldvermehrung" betreibt der Finanzminister durch die Aufstockung älterer Anleihen, die über hohe Kursgewinne Soforteinnahmen erzeugen, allerdings zu Lasten künftiger Generationen, die dafür höhere Tilgungen zu erbringen haben. Von 2013-2019 sind so 25 Mrd. € Soforteinnahmen entstanden, die aber künftige Lasten darstellen. https://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/flossbach-so-funktioniert-der-milliardentrick-mit-staatsanleihen-156899/ref/2/

Noch höhere Steuern und Abgaben? Ob durch höhere Steuern (z.B. durch fehlenden Ausgleich der inflationsbedingt ansteigenden Steuer-Progression und durch Fortbestehen des Soli), ob durch Doppel- bzw. Dreifachverbeitragung von Betriebsrenten für GKV-Versicherte, vgl. https://gafib1.blogspot.com/search?q=betriebsrente), durch Grundbesitz-Abgaben, Pensionskürzungen, höhere Inflation oder mittelfristig gar Währungsmaßnahmen, wird man sehen. Historisch war man in diesen Situationen am besten geschützt durch hohe Sachwertquoten (Aktien, Immobilien, Gold) und eher schlecht durch Bar-/Geldvermögen (Zinsprodukte, Anleihen, Lebensversicherungen zählen dazu). http://www.haushaltssteuerung.de/weblog-aufkommen-und-verteilung-der-gemeinschaftsteuern-in-deutschland.html

Fazit: Als neue wesentliche Kostenbelastungen des Staatshaushalts (776 Mrd. € in 2018) der letzten und folgenden Jahre ergeben sich:

A) Inflations-bedingte Budgeterhöhungen ca. 20 Mrd. € p.a.
B) Demographie-bedingte Zusatzbelastungen:
a) aus höheren Rentenzuschüssen (ca. 10 Mrd. € p.a.)
b) aus steigenden Beamten-Pensionslasten (ca. 20 Mrd. € p.a.)
C) Sonstige Zusatzkosten, z.B. Digitalisierung (ca. 5 Mrd. € p.a.)
D) Aus politischen Entscheidungen zur Migration/Flüchtlingsaufnahme (ca. 50 Mrd. € p.a.).
E) Demgegenüber steht, was die Bevölkerung schon beiträgt durch die Nullzinspolitik: Dies waren in 2018 ca. 48 Mrd. €. als Zinseinbußen

Macht in Summe ein strukturelles Defizit von aktuell 105 Mrd. € p.a., was lediglich abgemildert wird durch die "Erträge" der Nullzinspolitik in Höhe von 48 Mrd., so dass ca. 60 Mrd. € an neuer Zusatzfinanzierung p.a. geschaffen werden müssen.

In Zeiten einer prosperierenden Wirtschaft mag dies noch so eben funktionieren - bei der nächsten Abkühlung jedoch wird es extrem eng. 

Vgl. "Die Welt versinkt in Schulden" aus März 2018: https://www.nzz.ch/finanzen/fonds/die-industrielaender-sind-gefangen-in-der-ueberschuldung-was-ist-der-ausweg-ld.1370071

Vgl. "Die Politik ruiniert die Mittelschicht": https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/die-politik-ruiniert-die-mittelschicht/

Vgl. https://finanzmarktwelt.de/verdeckte-hyperinflation-die-zerstoerung-des-geldwesens-durch-die-nationalsozialisten-2919/

Vgl. GAFIB-Posting 19 zur globalen Verschuldung: https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-19-die-verschuldung-in.html

Vgl. Ray Dalio - Wie arbeitet die Wirtschaft wirklich?  https://www.economicprinciples.org/de/

Vgl. Die globale Finanzsituation in einem Bild: http://money.visualcapitalist.com/worlds-money-markets-one-visualization-2017/

Artikel-Link:

Posting 55 - Vorteile Honorar-basierter Finanzberatung in Zahlen

Hier einige konkrete Beispiele:

1) Sparprozess im globalen Aktienmarkt: 25.000 € Kapital und 250 € mtl. Sparrate mit 3 % Erhöhung p.a. über 30 Jahre: Der Zusatzertrag bei - realistischen - 3 % Mehr-Rendite nach Beratungskosten durch rationale Anlagetechnik nach finanzwiss. Erkenntnissen beläuft sich auf gut 108.000 € (Endkapital bei 7 % Gesamtrendite sind knapp 584.000 €). Zum Nachrechnen: http://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php (Mehr-Rendite als "Zinssatz" im Rechner eingeben).

"Aktiv gemanagte Fonds" haben echte Gesamtkosten von 3-4 % p.a. Rund 90 % dieser Fonds erreichen nicht einmal die Marktentwicklung, eben aufgrund ihrer hohen Kosten. Bei Anlagezeiträumen von über zehn Jahren sind es sogar über 95 % "Underperformer". (Die Identifikation der wenigen besseren Fonds gelingt nicht im Voraus und ist damit irrelevant für den Anleger). Indexfonds/ETFs und Dimensional Fonds als "passive" Investments kosten nur ca. 0,1-0,6 % p.a. Diese Kostenvorteile schlagen voll durch zugunsten einer höheren Depotrendite.
Vgl. zu Fondskosten: http://www.smarter-investieren.de/informations/ter_intro.php
Vgl. http://www.finanztreff.de/wissen/fonds/was-kostet-ein-fonds/5189

Vgl. Investieren mit Dimensional Fonds: http://gafib.de/95/spezialisierung-referenzen/portfolio-gestaltung

2) Einmalanlage/Kapitalanlage: 200.000 € Kapital über 20 Jahre: Der Zusatzertrag bei 3 % Mehr-Rendite durch richtige Anlagetechnik mit effizienten Produkten beträgt rund 161.000 € (Endkapital bei 7 % Gesamtrendite dann knapp 774.000 €).

3) Riestervertrag: Die durchschnittlichen Effektivkosten (gut versteckt im Kleingedruckten) von aktuellen Angeboten im Markt liegen bei ca.1,5 % p.a., bei schon länger laufenden Angeboten teils jedoch über 4 % pro Jahr (was einen Wechsel attraktiv macht!). Es gibt aber auch einzelne Angebote, die unter 1 % Effektivkosten (Vertrags- inkl. ETF-Kosten) haben. Geringere Kosten bedeuten aber eine höhere Rendite. Am Beispiel einer angenommenen Differenz von 2 %, z.B. durch Vertragswechsel: Die Mehr-Rendite von 2 % bei 175 € mtl. Sparrate über 35 Jahre ergibt einen Zusatzertrag von fast 33.000 € (Endkapital bei 7 % Gesamtrendite dann gut 301.000 €).

Die Zahlen sprechen für sich. Honorarberater setzen, da völlig provisions-unabhängig arbeitend, nur kosteneffiziente Produkte ein. [Diese finden sich auch nicht (!) in den bekannten Vergleichsportalen, denn diese listen fast ausschließlich provisionsbeladene Produkte]. Honorarberater werden also für ihr Anlage-/Vorsorgewissen einerseits und ihre Kenntnis und den Zugang zu den effizientesten Produkten anderseits vergütet. Aus Sicht von Mandanten-innen eine sehr lohnende Investition zur Vorsorge- bzw. Anlageplanung.

 Vgl. Auszahlung meiner Lebensversicherung - wohin mit dem Geld? https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-33-auszahlung-meiner.html

Vgl. Langfristanleger fahren sehr gut, ganz ohne Spekulation: https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-32-langfristanleger-fahren.html

Artikel-Link:

Samstag, 14. Juli 2018

Posting 54 - Der Anlagebetrug in Deutschland nimmt zu

Die Zahl der sog. Kapitalanlagedelikte steigt. Wie der Sozialpsychologe Prof. Hermann Liebel von der Uni Bamberg ausführt, liege dies weniger an der Gier der Anleger, als vielmehr an einer Überforderung mit der Vermögensanlage, die auch erfolgreiche Selbständige und Freiberufler trifft, die viel sehr Zeit für Beruf und Praxis aufwenden müssen.

Dass besonders die Deutschen so empfänglich sind für Scharlatane und Betrüger, hinge mit ihrer Mentalität zusammen: Deutsche sind besonders risikoavers und scheuen schwankende Aktienkurse an der Börse. Hier setzen unseriöse Anbieter an und versprechen vermeintliche Sicherheit. Gerade in Zeiten, in denen reguläre Zinsanlagen kaum noch Rendite bringen, sind viele Anleger umso offener für schöne Verheißungen.

Rationale und spekulationsfreie Geldanlage ist hingegen die erfolgreichste Methode zum nachhaltigen Vermögensaufbau. Ein systematischer Spar- bzw. Anlageprozess in den bewährten und daher sicheren Vermögensklassen bei Nutzung der staatlichen Förderung und Vermeidung überhöhter Anlagekosten ergibt weiterhin ansehnliche Renditen. Vgl. http://gafib.de/72/finanztraining

Es ist ratsam, die Erkenntnisse aus der Kapitalmarktforschung zu beachten und sich verkaufsunabhängig beraten zu lassen. Eine gute Übersicht zu rationalem Investieren vermittelt auch das Buch von Gerd Kommer: https://www.amazon.de/Die-Buy-Hold-Bibel-Anleger-langfristigen/dp/3593389711/

Vgl. GAFIB-Posting 38 / Geschlossene Fonds - eine verlustreiche Bilanz: https://plus.google.com/+KarlAlexanderMarx/posts/fvgDYiHW9wo

Artikel-Link zur Zeitschrift "Capital", Nov. 2016:

Freitag, 30. März 2018

Posting 53 - Aktien-Phobie kostet Deutsche 60 Milliarden Euro pro Jahr!

Die Deutschen zahlen für ihre fast schon chronische Angst vor Aktien einen hohen Preis, hat Fondsmanager Bert Flossbach ausgerechnet: rund 60 Milliarden Euro pro Jahr.

Dieser Betrag ergibt sich, wenn man den Aktienanteil des 5.500 Milliarden Euro umfassenden Geldvermögens in Deutschland von aktuell nur rund zehn Prozent auf moderate dreißig Prozent erhöhen würde. Daraus ergäbe sich eine langfristige reale Rendite von fünf bis sechs Prozent jährlich - das Schwankungsrisiko würde also fürstlich belohnt gegenüber der Nullzinsrendite im Banken- bzw. Anleihenbereich.

Zusätzlich erhielten Anleger damit einen besseren Schutz gegen Inflation. Deren Wiederbelebung ist schließlich das erklärte Ziel der großen Notenbanken.

Aktienanlage muss keineswegs spekulativ sein. Vielmehr gibt es auch eine rationale und langfristig sichere Anlagestrategie, für die lediglich einige nachvollziehbare Grundregeln gelten. Man sollte sich neutral informieren, z.B. durch Honorarberater, die Finanzberatung verkaufsunabhängig durchführen und auch bei der Portfoliogestaltung konkrete Hilfe bieten.

Vgl. Warum erzielen Privatanleger im Aktienmarkt oft nur ca. 2-3 % Rendite statt der nachgewiesenen 7 -8 % Marktrendite, die bei richtiger Anlagetechnik realistisch sind? https://www.youtube.com/watch?v=IRpKPIgKtA0

Vgl. Langfrist-Sparen mit Aktien ist erfolgreich und sicher: https://www.dia-vorsorge.de/private-altersvorsorge/aktien-im-langfristtest/

Vgl. Strategien gegen Anleger-Panik: http://www.capital.de/investment/strategien-gegen-anleger-panik.html

Vgl. Nach spätestens 15 Jahren war ein Aktienmarkt-Investment immer positiv, selbst bei der (unwahrscheinlichen) Kombination aus ungünstigstem Einstieg und zugleich ungünstigstem Ausstieg. http://www.dividendenadel.de/aktien-erfolgsfaktor-zeit-renditedreieck/

Vgl. Fintool - neutrale Finanzbildung im Netz: http://www.fintool.ch/



Artikel-Link:

Posting 52 - Kompetente Portfolio-Gestaltung erfordert gute Kenntnis der Risikoeinstellung

Die realistische Einschätzung von Risiko und Ertrag an den Kapitalmärkten ist eine schwierige, gleichwohl wichtige Aufgabe. Rendite am Kapital- bzw. Aktienmarkt ist die Belohnung für das Tragen von Wertschwankungs-Risiken. Welche Rendite ein Anleger erzielen kann, wird also maßgeblich von der Bereitschaft und Fähigkeit bestimmt, Wertschwankungen - teils auch über längere Zeiträume - zu akzeptieren. Erst ab Zeiträumen von 5-10 Jahren aufwärts verschwindet das initial mögliche Verlustrisiko, weil der langfristig verlässliche Aufwärtstrend zwischenzeitliche Wertschwankungen kompensiert hat.

Der Aktienmarkt ist ein sog. Positivsummenspiel, weil Unternehmen durchschnittlich rund 8 % Gewinn pro Jahr erzielen, der sich im Unternehmenswert/Aktienwert entsprechend niederschlägt.

Allerdings besitzen die meisten Anleger auch zumindest für Teile ihres Vorsorgekapitals langfristige Anlagehorizonte. Zudem liefert ein globales Aktienfonds-Investment auch jährliche Ausschüttungen von ca. 2,5 %, d.h. weit mehr als etwa eine gute Tagesgeldanlage.

Der folgende Risikosimulator bietet eine gute Hilfestellung durch Simulation der Verteilung von Erträgen verschiedener Anlagemöglichkeiten mit dem zugehörigen Schwankungsrisiko.

Vgl. "Zehn psychologische Fallstricke beim Thema Risiko": http://finanzrocker.net/risiko-10-psychologische-fallstricke-die-dir-zum-verhaengnis-werden-koennen/

Artikel-Link:
Posting 51 - Die Generation Y vernachlässigt ihre Altersvorsorge

Der renommierte Soziologe Prof. Klaus Hurrelmann hat die Einstellungen der Generation Y untersucht (die ca.1985 - 2000 Geborenen). Danach stehen "Selbstverwirklichung" und "Leben im Jetzt" sehr weit oben auf der Werteskala.

Im Gegenzug sind damit aber auch offensichtliche Gefahren verbunden: Studien haben gezeigt, dass sich nur ca. ein Drittel um eine Absicherung jenseits der gesetzlichen Rentenversicherung kümmert, die zweifellos nicht mehr ausreichen wird.

Es gibt jedoch - gerade für jüngere Menschen mit langem Anlagehoriziont - sehr gute Möglichkeiten, einen Vermögensaufbau von Anfang an effizient zu gestalten. Die Produktlandschaft hat sich enorm gewandelt in den letzten zehn Jahren und bietet mit provisionsfreien Produkten und rationalen, d.h. spekulationsfreien Anlagekonzepten deutlich bessere Möglichkeiten, als sie der Elterngeneration noch zur Verfügung standen.

Langfristige Sparprozesse mit kosteneffizienten Konzepten dürften weiterhin 6-8 % an jährlicher Rendite nach Kosten erbringen - ein erheblicher Vermögensaufbau über die Zeit. Häufig ist auch eine zusätzliche Riesterförderung für bestimmte Beiträge möglich, was die Rendite noch um 2-3 % p.a. erhöhen kann. Vgl. selbst mittels Rechner: http://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php [Zur Orientierung: 100.000 € ergeben ca. 340 € Rente ab Alter 65 Jahre].

Vgl. http://www.dasinvestment.com/german-angst-und-die-sorglosigkeit-der-handwerker-10-fakten-ueber-die-altersvorsorge-in-grafiken/?page=7

Vgl. Langfrist-Sparen mit Aktien ist erfolgreich und sicher: https://www.dia-vorsorge.de/private-altersvorsorge/aktien-im-langfristtest/

Vgl. Finanziell frei mit 55 Jahren als Normalverdiener ist machbar:
http://freiheitsmaschine.com/2018/05/13/rente-mit-55-rente-mit-60-aktiendepot-sparquote-investieren-freiheit-fuer-familie-mustermann/

Vgl. Fintool - neutrale Finanzbildung im Netz: http://www.fintool.ch/

Artikel-Link:

Posting 50 - Versorgungswerke der Freiberufler stehen unter Druck durch Niedrigzinsen und steigende Lebenserwartung - System des "offenen Deckungsplanverfahrens"

Ärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater und weitere Freiberufler waren in der Vergangenheit bestens versorgt durch ihre eigenen Versorgungswerke. Wird das aber so bleiben? Zweifellos wird das Versorgungsniveau deutlich sinken, wenn das Niedrigzinsniveau noch längere Zeit anhält. Einige Versorgungswerke versuchen inzwischen gegenzusteuern durch Umschichtung von Anleihen in höher rentierliche Anlagen wie Aktien, Immobilien und alternative Investments. In Zukunft wird das Anlagemanagement eine immer wichtigere Rolle spielen.

Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Beamtenversorgung gibt es in der berufsständischen Versorgung allerdings keinerlei Rentengarantie. Leistungszusagen können daher auch gekürzt werden, ohne dass es eine Einstandspflicht oder Haftung anderer Institutionen gibt.

Eine weitere Problematik stellt das sog. „offene Deckungsplanverfahren“ dar: Dabei ist nicht allein die Höhe und Anzahl der von jeder Generation gezahlten Beiträge für die Erfüllung der Ansprüche relevant, sondern zusätzlich werden auch Beiträge der künftigen Mitglieder mit in die Äquivalenzbeziehung einbezogen. Bei rückläufigen Nachwuchszahlen sinkt das Versorgungsniveau daher ebenfalls.

Ergänzende Vorsorge zum Versorgungswerk - speziell für jüngere Anwärter-innen unter 50 Jahren - ist deshalb meist nötig, um einen gewünschten höheren Versorgungsgrad von 80 % oder mehr in der Rentenphase zu erreichen.

Freiberufler im Versorgungswerk, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten darauf achten, dass sie dennoch die Mindestbeitragszeit von 60 Monaten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zurücklegen und deshalb eine (kleine) gesetzliche Rente erhalten. Dadurch kann der Status der KVdR erreicht und der "teure" Status der "freiwilligen Mitgliedschaft" mit Verbeitragung auch anderer Einkunfte wie Mieten etc. vermieden werden. Vgl. https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/ - Vgl. https://www.finanztip.de/versorgungswerk-rentenversicherung/

Vgl. Aktuelle Studie des Finanzmathematikers und Rentenexperten Werner Siepe von Sept. 2016: http://vers-berater.de/tl_files/vers_files/files/Studien/Studie_Versorgungswerke_unter_Handlungsdruck.pdf

Vgl. Wirtschaftswoche vom 08. Sept. 2016: http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/versorgungswerke-aerzten-und-anwaelten-drohen-renteneinbussen/14511736.html

Vgl. auch: http://ludwig-laux.de/versorgungswerk/


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Posting 49 - Finanzielle Ruhestandsplanung sichert sorgenfreie Rentenphase

"Finanzielle Ruhestandsplanung" ist ein neuerer Zweig der Finanz- und Vorsorgeberatung mit Fokus auf die Altersgruppe 50plus. Der ungebrochene Trend einer Zunahme der Lebenserwartung erfordert eine langfristige Finanzplanung auch für die Rentenphase, um eine optimale Versorgung zu sichern. Auch die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Immobilien/Wohnen, Testament, steueroptimiertes Vererben sind von hoher Wichtigkeit für die Zielgruppe.

Der Autor dieses Blogs/Artikels, Karl Alexander Marx, Honorarberater in Köln, hat im Juni 2016 ein Fortbildungsstudium erfolgreich abgeschlossen zum "Zertifizierten Ruhestandsplaner (FH)" und zu all diesen Fragestellungen umfangreiche Kenntnisse erworben, um auch für die Zielgruppe 50plus eine sehr spezifische Finanz- und Vorsorgeberatung zu gewährleisten.

Vgl. Megatrends der Zukunft, u.a. steigt die Lebenserwartung weiter, die Rentenphase wird teuer: https://www.zukunftsinstitut.de/dossier/megatrends/

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Posting 48 - Die Privilegien der Beamten - update per Nov. 2019

Als "die neuen Adeligen" bezeichnet Torsten Ermel die deutschen Beamten. In seinem neuen Buch rechnet der Wirtschaftsprüfer vor, was die Staatsdiener hierzulande wirklich verdienen - und kommt zu frappierenden Ergebnissen. In einer fünfteiligen Serie exklusiv für das "Manager Magazin" (Artikel-Link siehe unten) stellt der Autor seine wichtigsten Thesen vor, die für viel Gesprächsstoff sorgen dürften - nicht nur unter Beamten.

Wer als Beamter auf 40 Dienstjahre kommt, erreicht 71,75 % des Bruttoendgehalts. Akademiker etwa gehören zum höheren Dienst mit den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16. Wer beispielsweise in Baden-Württemberg Dienst tut, hat Bruttoendgehälter ab 1.1.2019 zwischen 5.227 € (A 13 für einen Studienrat) und 7.150 € (A 16 für einen Oberstudiendirektor). Damit liegt die Beamtenpension für einen ehemaligen Studienrat bei 3.750 € (= 71,75 % von 5.227 €). Beim Oberstudiendirektor (A16) sind es sogar 5.130 € (= 71,75 % von 7.150 €).

Für Freiberufler hingegen gilt, sich nicht allein auf ihre Versorgungswerke zu verlassen, da deren Renditen stark rückläufig sind und vor allem jegliche Versorgungsgarantie fehlt. Ein Beispiel aus der Ärzteversorgung in BW: Wenn ein Neurentner 40 Jahre lang immer den Höchstbeitrag gezahlt hat, erhält er derzeit eine Altersrente aus der berufsständischen Versorgung von 3.460 € bei Erreichen der Regelaltersgrenze - mit jedoch deutlich sinkender Tendenz. Vgl. https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-50-versorgungswerke-der.html

Vgl. zu den Mehrwerten einer rationalen Vorsorgegestaltung: http://gafib.de/72/finanztraining

Vgl. zu effektivem Sparen: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/a-638935.html

Vgl. zu geforderten Korrekturen bei der Beamtenbesoldung: http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/beamtenbesoldung-wie-beamte-fair-bezahlt-werden-ein-plaedoyer-a-1081776.html

Vgl. "Staatliche Finanzplanung ist nicht nachhaltig": https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-56-staatliche-finanzplanung.html

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Posting 47 - Goldanlage im Depot jetzt steuerfrei - update per Jan. 2023

Achtung: Bevorstehende Gesetzesänderung ab 01.01.2021 vom Tisch: Die deutliche Kritik nicht nur aus der Finanzindustrie hat offenbar gewirkt: Die Bundesregierung hat den umstrittenen Plan des Finanzministeriums zu den Akten gelegt, Goldpapiere zu besteuern (vom 04. Sept. 2020).

 
Für viele Vermögensverwalter ist Gold ein sinnvoller Baustein zur Portfolio-Diversifikation. Gold wird oft auch als "Depot-Versicherung" bezeichnet, weil es historisch meist eine gegenläufige Entwicklung zum Aktienmarkt hatte und insofern Depotschwankungen reduzieren kann. Es wird meist ein Goldanteil von 5 -10 % des Vermögens empfohlen.

Einen deutlichen Renditebeitrag zum Depot kann man jedoch nicht erwarten, denn Gold "produziert" nichts und kann daher auch keine Wertsteigerungen aufbauen wie z.B. Aktien. Inflationsbereinigt betrug die Rendite historisch ca. 0,8 % p.a., so dass ein Goldanteil sehr langfristig eine Rendite-Verwässerung innerhalb eines Aktien-Portfolios bedeuten dürfte. Gold ist primär eine Ersatzwährung, die - im Unterschied zu abwertungsgefährdeten Papierwährungen - ihren Wert seit Jahrtausenden erhalten hat.

Für Privatanleger unschön ist die Aufbewahrungsfrage: Für physisches Gold benötigt man ein kostenpflichtiges Bankschließfach oder einen Tresor. Als weiterer Nachteil kommt das kräftige Aufgeld von ca. 4-5 % hinzu für eine Goldmünze (von einer Unze/OZ) z.B. Krügerrand, das sich noch vergrößern würde bei kleineren Stückelungen unterhalb 1 OZ. Münzen oder Barren zu besitzen bedeutet aber 1. höchste Sicherheit und 2. ein starkes "Steuer"-Argument zu haben: Kursgewinne bei Verkauf nach einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei!

Bedeutend einfacher zu handhaben ist ein Goldanteil im Depot. Allerdings unterliegen Kursgewinne bei vielen Fonds oder Gold-Zertifikaten (sog. ETCs) der Abgeltungssteuer.

Es gibt jedoch eine erfreuliche Ausnahme: Beim Gold-Zertifikat "Xetra-Gold" (WKN A0S9GB mit Auslieferungsanspruch) sind nach BFH-Rechtsprechung Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer ebenfalls steuerfrei. Zweifellos ein gutes Argument, wenn Gold als Depot-Beimischung gewählt werden soll. Die Kaufkosten liegen im üblichen Bereich von ca. 0,3 % - also deutlich günstiger als bei einem physischen Erwerb.

Update Febr. 2020: Inzwischen gibt es zwei weitere Ausnahmen, die steuerfrei im Depot gehalten werden können: EUWAX Gold II, WKN EWG2LD und WisdomTree Physical Swiss Gold, WKN A1DCTL (Näheres im folgenden justETF-Link, in der Tabelle ganz unten).

Vgl. https://www.justetf.com/de/news/etf/xetra-gold

Anleger, die Xetra-Gold oder die beiden Alternativen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr mit Gewinn verkaufen, müssen diesen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, hier erfolgt also keine Abrechnung nach Abgeltungssteuer innerhalb des Depots. Halten Anleger Xetra-Gold mindestens ein Jahr, lassen sich keine Verluste mehr verrechnen, weil auch die Gewinne steuerfrei sind. (vgl. auch im Artikel der WiWo ganz unten im Link).

Vgl. http://www.dasinvestment.com/gold/news/datum/2015/06/29/wie-viel-gold-muss-man-im-depot-haben/

Goldpreisentwicklung: https://www.gold.de/kurse/goldpreis/

Renditebeispiel: Bei Kauf Anfang 2000 bis Febr. 2020 betrug die Rendite nach Abzug von ca. 0,4 % Kosten p.a. noch 7,8 % pro Jahr auf Eurobasis (ggf. sogar steuerfrei). Diese ungewöhnlich starke Wertentwicklung (bzw. Abwertung der Geldwährungen) ist auch der globalen Finanzkrise 2007/2008 geschuldet mit einem enormen Schuldenwachstum seither.

Artikel-Link: Goldinvestments: So entgehen Goldanleger der Steuer

 Goldinvestments: So entgehen Goldanleger der Steuer
Posting 46 - Herausforderungen der aktuellen Weltwirtschaft - Konsequenzen für die persönliche Anlagestrategie?

Globale Verschuldung, ungünstige Demografie, aggressive Geldpolitik, dauerhaftes Tiefzinsniveau etc. - an Krisensymptomen mangelt es nicht. Wie sollen wir damit umgehen?

Es bleiben bestimmte Wahrheiten, dazu zählen aber insbesondere der Verzicht auf heisse Tipps und einfache Rezepte (Immobilien kaufen, nur weil die Zinsen tief sind, Streuobstwiesen und Whisky-Sammlung als Lösung für die nächste Großkrise etc.).

Man kann bewährte Anlageklassen weiterhin nutzen, sollte dies aber noch sorgfältiger tun als in "einfacheren" Zeiten. Besonnenes und gut informiertes Vorgehen sowie viel Disziplin sind gefragt!

Vgl. "Sachwerte bevorzugt": https://www.liqid.de/de/magazin/blog/sachwerte-bevorzugt

Vgl. R. Zitelmann: http://www.zitelmanns-finanzkolumnen.de/2016/

Vgl. Strategien gegen Anleger-Panik: http://www.capital.de/investment/strategien-gegen-anleger-panik.html

Vgl. http://www.gafib.de

Artikel-Link:
Posting 45 - Warum die Rebalancierung eines Portfolios Risikoreduktion und Zusatzerträge erbringt? update März 2021

Portfolio-Rebalancierungen sind für die meisten Anleger sehr sinnvoll. Damit wird das Risikoniveau gesteuert und "automatisch" anti-zyklisch gehandelt. Man profitiert dabei von einem Phänomen, das unter dem Begriff „Mean Reversion“ (also Rückkehr zum Mittelwert) bekannt ist.

Die „Mean Reversion“ (Mittelwertrückkehr) lässt erwarten, dass früher oder später die Aktienkurse zum (aufwärts führenden) Durchschnitts-Pfad zurückkehren. Zum Beispiel haben deutsche Aktien über die letzten hundert Jahre ähnlich wie in den letzten 15 Jahren eine durchschnittliche Rendite von ca. 7,8 Prozent pro Jahr erbracht - trotz dreier Megacrashs in 2000, 2008 und 2020 (vgl. Grafik "50 Jahre..." unten). Siehe auch Verlauf Dax-Performance-Index: https://www.comdirect.de/inf/indizes/detail/chart.html?REQUESTED_REDIRECT=INDEX&ID_NOTATION=20735#timeSpan=SE&e&

Wenn wir mehrere Jahre mit einer überdurchschnittlich guten Entwicklung erleben, dann ist es wahrscheinlich, dass auf diese guten Jahre eine Phase mit unterdurchschnittlicher Entwicklung folgt und die Kurse somit wieder auf ihren „fairen Wert“ zurückkehren.

Umgekehrt ist zu erwarten, dass auf starke Kursrücksetzer, die nicht auf einer deutlichen Überbewertung beruhen, relativ schnelle Erholungen folgen (meist innerhalb von Wochen bis hin zu 1-2 Jahren). Sog. anti-zyklisches Investieren nach Kurseinbrüchen erbringt meist Überrenditen in der Folgezeit. Wer dieses Prinzip nun systematisch verfolgt durch periodisches Rebalancieren, generiert einen Zusatz-Ertrag von ca. 0,5 - 1,0 % pro Jahr (Quelle: G. Kommer).

Vgl.: Portfolio-Gleichgewichtung ggü. Gewichtung nach Marktkapitalisierung: bietet Vorteile bei regelmäßigem Rebalancing: http://www.anlegercampus.net/geld-anlegen-ohne-wetten/4-das-portfolio-strukturieren-ueberblick/intelligentes-indexing-jetzt-reserven-heben/

Vgl. Die Volatilität des Welt-Aktienmarktes ist aktuell niedriger als im langfristigen Durchschnitt (= 22 %); sie liegt derzeit für die Aktienmärkte in USA/Europa bei 15 Prozent (12 % in den USA, 19 % in Europa). http://www.fondsprofessionell.de/index.php?id=8&tx_fizend_pi1%5Bnews%5D%5Bid%5D=126426&tx_fizend_pi1%5Bref%5D=2

Vgl. Weltportfolio-Entwicklung in den letzten 20 Jahren von 1996 - 2015: Aktienportfolio mit 7,7 % Rendite pro Jahr. -> https://www.justetf.com/de/news/geldanlage/zwanzig-jahre-rueckblick-was-waere-mein-portfolio-heute-wert.html?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=20160821-newsletter-aug-16&utm_content=Mailing_10509707

Vgl. Dr. Andreas Beck: Phasenweiser "Regimewechsel" mit 20 % Reserveliquidität innerhalb eines Weltfonds nach Krisenkennziffern: https://globalportfolio-one.com/vielen-dank/
 
Artikel-Link:
 
Portfolio-Rebalancing: Warum es Sinn macht

 Portfolio-Rebalancing: Warum es Sinn macht

Sonntag, 20. August 2017

Posting 44 - Betriebsrenten ohne Arbeitgeber-Zuschuss sind oft nicht lohnend - update Juni 2021

Seit 2004 (Einführung "GKV-Modernisierungsgesetz") müssen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner auf die Auszahlungen in der Rentenphase den vollen Krankenversicherungsbeitrag (inkl. PV-Beitrag aktuell ca. 19 % mit steigender Tendenz) allein tragen - ohne hälftige GKV-Entlastung von ca. 8 % wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch diese neue Beitragspflicht (auch auf ältere Verträge) ab 2004 ergibt sich eine sog. "Doppelverbeitragung" - d.h. in der Ansparphase gab es nur eine hälftige Entlastung in der GKV für Einkommen bis zur Beitragsmessungsgrenze (BBG), in der Rentenphase jedoch tragen Rentenbezieher den vollen GKV-Beitrag allein.

1. Die rund 20 % Extrabelastung KV/PV* (*vgl. aber unter 3.) auf die Rentenleistung neben der normalen Steuerbelastung, nicht selten insgesamt ca. 50 % Rentenminderung, "zerschiesst" in vielen Fällen die Effizienz eines bAV-Vertrages, zumal dann, wenn es sich um einen klassisch teuren Provisionstarif handelt, der auch in der Fonds-gebundenen Variante selten mehr als ca. 2-3 % Netto-Rendite nach Vertragskosten erwirschaftet.

2. Außerdem führt die Entgeltumwandlung in vielen Fällen zu einer Minderung von Ansprüchen an die gesetzliche Rentenversicherung, an Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld - nämlich dann, wenn bAV-Beiträge via Entgeltumwandlung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (BBGen) in RV und KV entnommen werden.

a) Betriebsrentenbeiträge aus Einkommen oberhalb der BBGen (2021: 7.100 € in in der GRV bzw. 4.838 € in der GKV) = keinerlei Beitragsentlastung in der Sozialversicherung (18,6 % RV, 15,6 % KV, 3,3 % PV, 2,5 % Alo-Vers. = Summe 40 %) in der Ansparphase, aber dennoch eine volle KV-Verbeitragung in der Rentenphase (= sog. "Dreifachverbeitragung" bezogen auf den bereits hälftig geleisteten KV-Beitrag auf Einkommen bis zur BBG). 

b) Betriebsrentenbeiträge aus Einkommen unterhalb der BBG = Hälftige Beitragsentlastung für Betriebsrentenbeiträge für AG und AN von je 20 % (davon KV/PV-Entlastung ca. 9,5 %). Dafür aber geringere Ansprüche in der RV und Alo-Versicherung für den AN. In Rentenphase Belastung mit vollen KV-Beiträgen - sog. "Doppelverbeitragung" (inkl. der PV-Beiträge fast 20 %).

Die Nachteile nach 1) und 2) lassen sich meist nur durch einen sehr deutlichen Arbeitgeberzuschuss kompensieren, der daher von hoher Wichtigkeit ist (möglichst mind. 30 %). Der gesetzliche AG-Zuschuss von 15 % reicht oft nicht aus, um die Nachteile zu kompensieren. 
 
3. Eine Erleichterung für kleinere Renten bis ca. 200 €/Monat wurde durch die Einführung eines Freibetrags ab 01.01.2020 geschaffen: Das GKV-Betriebs­rentenfrei­betrags­gesetz entlastet die meisten Betriebs­rentner seit Januar 2020 bei den Krankenkassenbeiträgen. Für alle Betriebs­renten gilt nun ein Frei­betrag von 164,50 Euro (2021), bis zu dem keine Krankenkassenbeiträge mehr fällig werden. Betriebsrenten werden also erst mit KV-Beiträgen belastet auf die Teile oberhalb des Freibetrags. PV-Beiträge werden weiterhin voll verbeitragt.
 
https://www.test.de/Betriebsrente-Entlastung-bei-Krankenkassenbeitraegen

4. Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis auch beim Wechsel des Arbeitgebers. Eine Vertragsübertragung ist zwar seit 2005 gesetzlich vorgesehen, findet in der Praxis jedoch wenig Anwendung, da diese aufwändig ist und mit Kostennachteilen verbunden sein kann. Vgl. https://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/betriebliche-altersversorgung/betriebsrente-uebertragung-zum-neuen-arbeitgeber-moeglich-und-sinnvoll

5. Wer gesetzlich KV-versichert ist, fährt bei höheren bAV-Renten ohne erheblichen AG-Zuschuss häufig besser mit einem kostenminimierten Rürupvertrag (= provisionsfreie "Netto"-Produkte) - die Steuerentlastung ist identisch hoch wie bei einer bAV, die KV/PV-Verbeitragung in der Rentenphase entfällt jedoch. Nachteil bei Rürup ist, dass nur eine Rente möglich ist, keine Kapitalisierung. Eine weitere Alternative wäre freies Aktienfonds-Sparen mit einem ETF-Weltportfolio.
 
6. Vor Abschluss einer Entgeltumwandlung (Direktversicherung etc.) müssen daher auch die Belastungen im Alter und die Auswirkungen auf die Höhe der gesetzlichen Rente und anderer Lohnersatzleistungen durchgerechnet und mit alternativen Optionen verglichen werden. Hierzu sind insbesondere unabhängige Honorarberater in der Lage, da diese ohne Verkaufsinteressen neutral beraten können.

Vgl. "SZ": Warum die Betriebsrente oft deutlich geringer ausfällt? https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/betriebsrente-doppelverbeitragung-krankenversicherung-1.4633354

Vgl. Direktversicherung: https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/direktversicherung/

Vgl. Betriebsrenten-Reform per Januar 2020: https://www.haufe.de/personal/entgelt/betriebliche-altersversorgung-entlastung-von-betriebsrenten_78_504548.html  (Achtung: Freiwillig GKV-Versicherte profitieren nicht; hohe Gesamtrenten ebenfalls nicht, sofern etwa die GRV-Rente gemeinsam mit der Betriebsrente nach Abzug des Freibetrages noch die KV-BBG (in 2021: 4.838 € =  max. Verbeitragungsgrenze) überschreitet.

Vgl. Anwendung Neuregelung Betriebsrentenreform ab Jan. 2020: https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=403381&cHash=9f4daeafc85a421a0909207f2ef5a410
 
Artikel-Link:

Posting 43 - Vergütung bei Honorarberatung - Transparenz ist wichtig!

Der renommierte Fachanwalt für Versicherungsrecht, Norman Wirth (Berlin), führt anlässlich einer Fachtagung am 22.06.2016 in Düsseldorf aus, dass für Vergütungsvereinbarungen in der Finanz- und Versicherungsberatung von Maklern bzw. Honorarberatern selbstverständlich auch der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Entscheidend für die Wirksamkeit jeglicher Vereinbarungen sei aber eine transparente Offenlegung zu Beginn des Beratungsprozesses.

Jede/r seriöse Berater/in wird zu Beginn einer Beratung schriftliche Transparenz schaffen und Honorarvereinbarungen per Unterschrift bestätigen lassen.

Vergleiche auch zum üblichen Vergütungsrahmen: http://gafib.de/74/honoraberatung

Artikel-Link:

Posting 42 - Rentenvorsorge für Selbständige - ist die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eine sinnvolle Option? - update per März 2024

Obwohl die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) aufgrund der Demografie-Situation ein eher schwaches Image hat, sprechen die Zahlen eine viel günstigere Sprache: Wer als Selbständiger oder sonstige Nicht-RV-pflichtige Person (z.B. Hausfrau) im Jahre 2021 freiwillige Einzahlungen in die GRV tätigt von 10.000 €, erhält dafür 43,80 € an künftiger Monatsrente ab Alter 67 Jahre. Damit ergibt sich ein sog. Rentenfaktor von 43,8 für alle Einzahlungen, unabhängig von deren Höhe oder Zeitpunkt (in 2021 sind maximal 1.321 € als Monatsbeitrag möglich). Quelle: DRV

Mit einer alternativen privaten Rüruprente ist ein garantierter Rentenfaktor von 44 derzeit nicht erzielbar, das Niedrigzinsumfeld hat hier leider "ganze Arbeit" geleistet. Bei älteren bzw. noch lange laufenden Rürupverträgen (ca.15 Jahre aufwärts) dürfte es jedoch besser aussehen, wenn etwa via Aktienfonds-Invest Wertsteigerungen der Vertrags-Kapitalanlage (was beim GRV-Umlageverfahren eben keine Rolle spielt) bis zum Renteneintritt erzielt werden. Dann kann ein geringerer Rentenfaktor durchaus kompensiert werden durch ein deutlich höheres Rürup-Vertragskapital. Umgekehrt werden Einzahlungen, wenn nur noch 5-10 Jahre Zeit sind bis zum Rentenbezug meist günstiger sein in die GRV als in eine private Rüruprente. (Diese Relation gilt sehr ähnlich für Versorgungswerke (VW) von Freiberuflern, auch dort sind die garantierten Rentenfaktoren nicht selten geringer.)

Zum Problem wird allerdings das sog. Ablauf-Management in privaten Rürupverträgen, d. h. die Umschichtungs-Notwendigkeit 5-10 Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase in schwankungsarme Rentenpapiere (bei Aktienfonds-basierten Verträgen). Die Anleihen-Renditen liegen aktuell nahe Null Prozent. Damit findet eine weitere Wertentwicklung des Rürupvertrages einige Jahre vor Rentenbeginn kaum noch statt.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss von den ca. 19 % KV/PV-Beiträgen derzeit ca. 11 % selber tragen als Eigenanteil/Rentenabzug (1/2 des KV-Beitrags und den vollen PV-Beitrag), ca. 8 % als KV-Beitragszuschuss trägt die GRV. Aber auch ein "Netto"-Rentenfaktor von 39 ist noch attraktiv. 
 
Bei (zusätzlichen) Betriebsrenten und VW-Renten ist der volle KV/PV-Beitrag von ca. 19 % allein zu tragen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, in 2021 ca. 4,8 T€, allerdings erst beginnend oberhalb der GRV-Rentenhöhe. Damit wären deren "Netto"-Rentenfaktoren - bis zur BBG - um 19 % gemindert. (Beispiel: RF von 40 abzgl. 19 % KV/PV = Netto-RF 32,4). Seit 2020 gibt es zumindest einen Freibetrag (2021: 165 €). Vgl. https://www.steuertipps.de/pensionaere/beitragsentlastung

Kapitalleistungen aus Betriebsrenten/Versorgungswerken unterliegen 10 Jahre lang der KV/PV-Beitragspflicht in der GKV. Vom Auszahlungsbetrag werden daher monatlich 1/120 angesetzt. Der o.g. Freibetrag gilt entsprechend.

Wer andererseits privat krankenversichert ist in der Rentenphase, erhält auf Antrag die 7,9 % KV-Zuschuss als zusätzliche GRV-Zahlung auf seine gesetzliche Rente, was deren Rendite sogar noch erhöht. Der Rentenfaktor steigt auf ca. 47,3 - einen konkurrenzlos hohen Wert. Auch freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten auf Antrag einen solchen Zuschuss auf ihre gesetzl. Rente, müssen aber daneben die 2. Hälfte des Beitrag zahlen.

Die steuerliche Behandlung von Einzahlungen in die gesetzliche und/oder eine private Rürup-Rente ist identisch: Rürup-Einzahlungen bis max. 25.787 € pro Jahr und Person (Ehepaare doppelter Betrag) sind in 2021 zu 92 % als Sonderausgaben abzugsfähig. In der GRV sind es max. 1.320,60 €/Monat. Beispiel: 10.000 € Einzahlung bei 44,3 % Grenzsteuersatz führen zu 4.076 € an Steuerersparnis (= 40,1 % der Einzahlungen).

Da im Übrigen keine besonderen Voraussetzungen bestehen, können Rürup bzw. GRV-Rentenbeiträge gleichermaßen für jeden Ehepartner eingebracht werden. Bei der GRV jedoch nur, sofern keine Rentenpflichtbeiträge (auch via Minijob) entrichtet werden (diese schließen freiwillige Beiträge aus; der RV-Status von Minijobs lässt sich aber ändern).

Ab Alter 50 Jahre gibt es eine weitere Möglichkeit freiwilliger Zuzahlungen (auch bei bestehendem RV-pflichtigen Minijob), wodurch Abschläge bei früherem Renteneintritt (z.B. ab Alter 63 Jahre) kompensiert werden können. Diese Option kann attraktiv sein, insbesondere in den letzten 3-5 Jahren vor Rentenbeginn, in denen die Zeit fehlt für einen lukrativeren Kapitalaufbau. Ein zusätzlicher Vorteil von GRV- (und Rürup-)Ansprüchen besteht darin, dass diese insolvenzfest sind.

Bei der privaten Rüruprente existiert anders als in der GRV keine Monatshöchstgrenze, sie bietet also mehr Flexibilität, auch bzgl. einer möglichen Rentengarantiezeit.
 
Ein Faktor ist auch noch zu berücksichtigen bei der beitragsfreien Familienversicherung: Eigene Einkünfte inkl. von Kapital- und Mieteinkünften dürfen max. 470 €/Monat betragen, andernfalls wird ein sog. Mindesteinkommen angenommen (1.097 €/Monat in 2022), das dann mit ca. 200 €/Monat an KV-/PV-Beiträgen verbeitragt wird. Kann etwa relevant werden in der Rentenphase, wo ein Partner noch keine eigene gesetzliche Rente bezieht, wohl aber Kapitaleinkünfte hat von mehr als 470 €/Monat. Vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/familienversicherung-in-der-krankenkasse

Angesichts der Zahlenverhältnisse ist ein spezifischer Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Rentenoption für Selbständige unbedingt anzuraten. Eine neutrale Beratung dazu ist lohnend. Bei Fragen zur gesetzlichen Rente insbesondere durch die entsprechenden DRV-Beratungsstellen.
 
Höhe der "Standardrente": Häufig ist vom sog. Sicherungsniveau (SN) der gesetzlichen Rente die Rede, das aktuell in 2024 bei ca. 48 % liegt. (Achtung: Hierbei werden 45 Beitragsjahre unterstellt). Was bedeutet das für die Nettorente in Relation zum relevanten Netto-Durchschnittsgehalt? Beispiel: Durchschnitts-Bruttogehälter über die vollständige Einzahlphase (45 J. lang - egal, ob als Einzelverdiener oder gemeinsam durch beide Ehepartner - bei St.kl. III) auf dem Niveau von 5.000 € ergeben 48 % Rente brutto = 2.400 €. Nach KV/PV und Steuern ergeben sich 2.114 € Nettorente. Ein Bruttogehalt von 5.000 € ergibt nach Sozialabgaben/Steuern 3.512 € Nettogehalt. Das erreichbare Rentennetto nach allen Abzügen (2.114 € : 3.512 €) beträgt damit ca. 60 % eines "aktiven" Gehalts. [ a) Das relativ höhere "Netto" gegenüber dem erreichbaren 48 % SN resultiert aus den wesentlich geringeren Abzügen in der Rentenphase. b) Der Begriff der "Standardrente" unterstellt 45 Beitragsjahre, was die meisten allerdings nicht erreichen. Daher ist das effektive Rentenniveau meist auch deutlich geringer als 60 % netto. Wer z. B. nur 38 Jahre Beitragszeiten erreicht, würde im o.g. Beispiel auf ca. 51 % netto eines "aktiven" Gehalts kommen.]
 
 
Zum Vergleich: Beamte im höheren Dienst (A13, Studienrat, St.kl. III) haben Endbezüge von ca. 6.600 € brutto und ca. 5.480 € vor KV/PV, die noch ca. 250 € ausmachen (= 5.230 € netto). Wer mit dem max. Ruhegehaltssatz von 71,75 % in Pension geht, bezieht ca. 4.735 € Pension brutto und 3.910 € netto nach KV/PV-Beiträgen. Damit beträgt das Beamtenversorgungsniveau ca. 75 % netto der letzten Dienstbezüge vor der Pensionierung (3.910 €: 5.230 €), nicht der Durchschnittsgehälter der gesamten Erwerbsbiografie, wie in der GRV. Vgl. https://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner_beamte.html

 
Vgl. Rentenanspruch durch freiwillige Beiträge: https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rechner-rentenversicherung-was-bringen-freiwillige-beitraege.html

Vgl. KV-Beiträge in der Rentenphase: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/
Insbesondere langjährig gesetzlich krankenversicherte Versorgungswerk-Angehörige sollten die Mindestbeitragszeit von 60 Monaten in der GRV erreicht haben, um den "teuren" Status der "freiwilligen Mitgliedschaft" in der Rentenphase zu vermeiden.
 


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