Sonntag, 20. August 2017

Posting 44 - Betriebsrenten ohne Arbeitgeber-Zuschuss sind oft nicht lohnend - update Juni 2021

Seit 2004 (Einführung "GKV-Modernisierungsgesetz") müssen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner auf die Auszahlungen in der Rentenphase den vollen Krankenversicherungsbeitrag (inkl. PV-Beitrag aktuell ca. 19 % mit steigender Tendenz) allein tragen - ohne hälftige GKV-Entlastung von ca. 8 % wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch diese neue Beitragspflicht (auch auf ältere Verträge) ab 2004 ergibt sich eine sog. "Doppelverbeitragung" - d.h. in der Ansparphase gab es nur eine hälftige Entlastung in der GKV für Einkommen bis zur Beitragsmessungsgrenze (BBG), in der Rentenphase jedoch tragen Rentenbezieher den vollen GKV-Beitrag allein.

1. Die rund 20 % Extrabelastung KV/PV* (*vgl. aber unter 3.) auf die Rentenleistung neben der normalen Steuerbelastung, nicht selten insgesamt ca. 50 % Rentenminderung, "zerschiesst" in vielen Fällen die Effizienz eines bAV-Vertrages, zumal dann, wenn es sich um einen klassisch teuren Provisionstarif handelt, der auch in der Fonds-gebundenen Variante selten mehr als ca. 2-3 % Netto-Rendite nach Vertragskosten erwirschaftet.

2. Außerdem führt die Entgeltumwandlung in vielen Fällen zu einer Minderung von Ansprüchen an die gesetzliche Rentenversicherung, an Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld - nämlich dann, wenn bAV-Beiträge via Entgeltumwandlung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (BBGen) in RV und KV entnommen werden.

a) Betriebsrentenbeiträge aus Einkommen oberhalb der BBGen (2021: 7.100 € in in der GRV bzw. 4.838 € in der GKV) = keinerlei Beitragsentlastung in der Sozialversicherung (18,6 % RV, 15,6 % KV, 3,3 % PV, 2,5 % Alo-Vers. = Summe 40 %) in der Ansparphase, aber dennoch eine volle KV-Verbeitragung in der Rentenphase (= sog. "Dreifachverbeitragung" bezogen auf den bereits hälftig geleisteten KV-Beitrag auf Einkommen bis zur BBG). 

b) Betriebsrentenbeiträge aus Einkommen unterhalb der BBG = Hälftige Beitragsentlastung für Betriebsrentenbeiträge für AG und AN von je 20 % (davon KV/PV-Entlastung ca. 9,5 %). Dafür aber geringere Ansprüche in der RV und Alo-Versicherung für den AN. In Rentenphase Belastung mit vollen KV-Beiträgen - sog. "Doppelverbeitragung" (inkl. der PV-Beiträge fast 20 %).

Die Nachteile nach 1) und 2) lassen sich meist nur durch einen sehr deutlichen Arbeitgeberzuschuss kompensieren, der daher von hoher Wichtigkeit ist (möglichst mind. 30 %). Der gesetzliche AG-Zuschuss von 15 % reicht oft nicht aus, um die Nachteile zu kompensieren. 
 
3. Eine Erleichterung für kleinere Renten bis ca. 200 €/Monat wurde durch die Einführung eines Freibetrags ab 01.01.2020 geschaffen: Das GKV-Betriebs­rentenfrei­betrags­gesetz entlastet die meisten Betriebs­rentner seit Januar 2020 bei den Krankenkassenbeiträgen. Für alle Betriebs­renten gilt nun ein Frei­betrag von 164,50 Euro (2021), bis zu dem keine Krankenkassenbeiträge mehr fällig werden. Betriebsrenten werden also erst mit KV-Beiträgen belastet auf die Teile oberhalb des Freibetrags. PV-Beiträge werden weiterhin voll verbeitragt.
 
https://www.test.de/Betriebsrente-Entlastung-bei-Krankenkassenbeitraegen

4. Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis auch beim Wechsel des Arbeitgebers. Eine Vertragsübertragung ist zwar seit 2005 gesetzlich vorgesehen, findet in der Praxis jedoch wenig Anwendung, da diese aufwändig ist und mit Kostennachteilen verbunden sein kann. Vgl. https://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/betriebliche-altersversorgung/betriebsrente-uebertragung-zum-neuen-arbeitgeber-moeglich-und-sinnvoll

5. Wer gesetzlich KV-versichert ist, fährt bei höheren bAV-Renten ohne erheblichen AG-Zuschuss häufig besser mit einem kostenminimierten Rürupvertrag (= provisionsfreie "Netto"-Produkte) - die Steuerentlastung ist identisch hoch wie bei einer bAV, die KV/PV-Verbeitragung in der Rentenphase entfällt jedoch. Nachteil bei Rürup ist, dass nur eine Rente möglich ist, keine Kapitalisierung. Eine weitere Alternative wäre freies Aktienfonds-Sparen mit einem ETF-Weltportfolio.
 
6. Vor Abschluss einer Entgeltumwandlung (Direktversicherung etc.) müssen daher auch die Belastungen im Alter und die Auswirkungen auf die Höhe der gesetzlichen Rente und anderer Lohnersatzleistungen durchgerechnet und mit alternativen Optionen verglichen werden. Hierzu sind insbesondere unabhängige Honorarberater in der Lage, da diese ohne Verkaufsinteressen neutral beraten können.

Vgl. "SZ": Warum die Betriebsrente oft deutlich geringer ausfällt? https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/betriebsrente-doppelverbeitragung-krankenversicherung-1.4633354

Vgl. Direktversicherung: https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/direktversicherung/

Vgl. Betriebsrenten-Reform per Januar 2020: https://www.haufe.de/personal/entgelt/betriebliche-altersversorgung-entlastung-von-betriebsrenten_78_504548.html  (Achtung: Freiwillig GKV-Versicherte profitieren nicht; hohe Gesamtrenten ebenfalls nicht, sofern etwa die GRV-Rente gemeinsam mit der Betriebsrente nach Abzug des Freibetrages noch die KV-BBG (in 2021: 4.838 € =  max. Verbeitragungsgrenze) überschreitet.

Vgl. Anwendung Neuregelung Betriebsrentenreform ab Jan. 2020: https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=403381&cHash=9f4daeafc85a421a0909207f2ef5a410
 
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Posting 43 - Vergütung bei Honorarberatung - Transparenz ist wichtig!

Der renommierte Fachanwalt für Versicherungsrecht, Norman Wirth (Berlin), führt anlässlich einer Fachtagung am 22.06.2016 in Düsseldorf aus, dass für Vergütungsvereinbarungen in der Finanz- und Versicherungsberatung von Maklern bzw. Honorarberatern selbstverständlich auch der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Entscheidend für die Wirksamkeit jeglicher Vereinbarungen sei aber eine transparente Offenlegung zu Beginn des Beratungsprozesses.

Jede/r seriöse Berater/in wird zu Beginn einer Beratung schriftliche Transparenz schaffen und Honorarvereinbarungen per Unterschrift bestätigen lassen.

Vergleiche auch zum üblichen Vergütungsrahmen: http://gafib.de/74/honoraberatung

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Posting 42 - Rentenvorsorge für Selbständige - ist die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eine sinnvolle Option? - update per März 2024

Obwohl die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) aufgrund der Demografie-Situation ein eher schwaches Image hat, sprechen die Zahlen eine viel günstigere Sprache: Wer als Selbständiger oder sonstige Nicht-RV-pflichtige Person (z.B. Hausfrau) im Jahre 2021 freiwillige Einzahlungen in die GRV tätigt von 10.000 €, erhält dafür 43,80 € an künftiger Monatsrente ab Alter 67 Jahre. Damit ergibt sich ein sog. Rentenfaktor von 43,8 für alle Einzahlungen, unabhängig von deren Höhe oder Zeitpunkt (in 2021 sind maximal 1.321 € als Monatsbeitrag möglich). Quelle: DRV

Mit einer alternativen privaten Rüruprente ist ein garantierter Rentenfaktor von 44 derzeit nicht erzielbar, das Niedrigzinsumfeld hat hier leider "ganze Arbeit" geleistet. Bei älteren bzw. noch lange laufenden Rürupverträgen (ca.15 Jahre aufwärts) dürfte es jedoch besser aussehen, wenn etwa via Aktienfonds-Invest Wertsteigerungen der Vertrags-Kapitalanlage (was beim GRV-Umlageverfahren eben keine Rolle spielt) bis zum Renteneintritt erzielt werden. Dann kann ein geringerer Rentenfaktor durchaus kompensiert werden durch ein deutlich höheres Rürup-Vertragskapital. Umgekehrt werden Einzahlungen, wenn nur noch 5-10 Jahre Zeit sind bis zum Rentenbezug meist günstiger sein in die GRV als in eine private Rüruprente. (Diese Relation gilt sehr ähnlich für Versorgungswerke (VW) von Freiberuflern, auch dort sind die garantierten Rentenfaktoren nicht selten geringer.)

Zum Problem wird allerdings das sog. Ablauf-Management in privaten Rürupverträgen, d. h. die Umschichtungs-Notwendigkeit 5-10 Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase in schwankungsarme Rentenpapiere (bei Aktienfonds-basierten Verträgen). Die Anleihen-Renditen liegen aktuell nahe Null Prozent. Damit findet eine weitere Wertentwicklung des Rürupvertrages einige Jahre vor Rentenbeginn kaum noch statt.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss von den ca. 19 % KV/PV-Beiträgen derzeit ca. 11 % selber tragen als Eigenanteil/Rentenabzug (1/2 des KV-Beitrags und den vollen PV-Beitrag), ca. 8 % als KV-Beitragszuschuss trägt die GRV. Aber auch ein "Netto"-Rentenfaktor von 39 ist noch attraktiv. 
 
Bei (zusätzlichen) Betriebsrenten und VW-Renten ist der volle KV/PV-Beitrag von ca. 19 % allein zu tragen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, in 2021 ca. 4,8 T€, allerdings erst beginnend oberhalb der GRV-Rentenhöhe. Damit wären deren "Netto"-Rentenfaktoren - bis zur BBG - um 19 % gemindert. (Beispiel: RF von 40 abzgl. 19 % KV/PV = Netto-RF 32,4). Seit 2020 gibt es zumindest einen Freibetrag (2021: 165 €). Vgl. https://www.steuertipps.de/pensionaere/beitragsentlastung

Kapitalleistungen aus Betriebsrenten/Versorgungswerken unterliegen 10 Jahre lang der KV/PV-Beitragspflicht in der GKV. Vom Auszahlungsbetrag werden daher monatlich 1/120 angesetzt. Der o.g. Freibetrag gilt entsprechend.

Wer andererseits privat krankenversichert ist in der Rentenphase, erhält auf Antrag die 7,9 % KV-Zuschuss als zusätzliche GRV-Zahlung auf seine gesetzliche Rente, was deren Rendite sogar noch erhöht. Der Rentenfaktor steigt auf ca. 47,3 - einen konkurrenzlos hohen Wert. Auch freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten auf Antrag einen solchen Zuschuss auf ihre gesetzl. Rente, müssen aber daneben die 2. Hälfte des Beitrag zahlen.

Die steuerliche Behandlung von Einzahlungen in die gesetzliche und/oder eine private Rürup-Rente ist identisch: Rürup-Einzahlungen bis max. 25.787 € pro Jahr und Person (Ehepaare doppelter Betrag) sind in 2021 zu 92 % als Sonderausgaben abzugsfähig. In der GRV sind es max. 1.320,60 €/Monat. Beispiel: 10.000 € Einzahlung bei 44,3 % Grenzsteuersatz führen zu 4.076 € an Steuerersparnis (= 40,1 % der Einzahlungen).

Da im Übrigen keine besonderen Voraussetzungen bestehen, können Rürup bzw. GRV-Rentenbeiträge gleichermaßen für jeden Ehepartner eingebracht werden. Bei der GRV jedoch nur, sofern keine Rentenpflichtbeiträge (auch via Minijob) entrichtet werden (diese schließen freiwillige Beiträge aus; der RV-Status von Minijobs lässt sich aber ändern).

Ab Alter 50 Jahre gibt es eine weitere Möglichkeit freiwilliger Zuzahlungen (auch bei bestehendem RV-pflichtigen Minijob), wodurch Abschläge bei früherem Renteneintritt (z.B. ab Alter 63 Jahre) kompensiert werden können. Diese Option kann attraktiv sein, insbesondere in den letzten 3-5 Jahren vor Rentenbeginn, in denen die Zeit fehlt für einen lukrativeren Kapitalaufbau. Ein zusätzlicher Vorteil von GRV- (und Rürup-)Ansprüchen besteht darin, dass diese insolvenzfest sind.

Bei der privaten Rüruprente existiert anders als in der GRV keine Monatshöchstgrenze, sie bietet also mehr Flexibilität, auch bzgl. einer möglichen Rentengarantiezeit.
 
Ein Faktor ist auch noch zu berücksichtigen bei der beitragsfreien Familienversicherung: Eigene Einkünfte inkl. von Kapital- und Mieteinkünften dürfen max. 470 €/Monat betragen, andernfalls wird ein sog. Mindesteinkommen angenommen (1.097 €/Monat in 2022), das dann mit ca. 200 €/Monat an KV-/PV-Beiträgen verbeitragt wird. Kann etwa relevant werden in der Rentenphase, wo ein Partner noch keine eigene gesetzliche Rente bezieht, wohl aber Kapitaleinkünfte hat von mehr als 470 €/Monat. Vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/familienversicherung-in-der-krankenkasse

Angesichts der Zahlenverhältnisse ist ein spezifischer Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Rentenoption für Selbständige unbedingt anzuraten. Eine neutrale Beratung dazu ist lohnend. Bei Fragen zur gesetzlichen Rente insbesondere durch die entsprechenden DRV-Beratungsstellen.
 
Höhe der "Standardrente": Häufig ist vom sog. Sicherungsniveau (SN) der gesetzlichen Rente die Rede, das aktuell in 2024 bei ca. 48 % liegt. (Achtung: Hierbei werden 45 Beitragsjahre unterstellt). Was bedeutet das für die Nettorente in Relation zum relevanten Netto-Durchschnittsgehalt? Beispiel: Durchschnitts-Bruttogehälter über die vollständige Einzahlphase (45 J. lang - egal, ob als Einzelverdiener oder gemeinsam durch beide Ehepartner - bei St.kl. III) auf dem Niveau von 5.000 € ergeben 48 % Rente brutto = 2.400 €. Nach KV/PV und Steuern ergeben sich 2.114 € Nettorente. Ein Bruttogehalt von 5.000 € ergibt nach Sozialabgaben/Steuern 3.512 € Nettogehalt. Das erreichbare Rentennetto nach allen Abzügen (2.114 € : 3.512 €) beträgt damit ca. 60 % eines "aktiven" Gehalts. [ a) Das relativ höhere "Netto" gegenüber dem erreichbaren 48 % SN resultiert aus den wesentlich geringeren Abzügen in der Rentenphase. b) Der Begriff der "Standardrente" unterstellt 45 Beitragsjahre, was die meisten allerdings nicht erreichen. Daher ist das effektive Rentenniveau meist auch deutlich geringer als 60 % netto. Wer z. B. nur 38 Jahre Beitragszeiten erreicht, würde im o.g. Beispiel auf ca. 51 % netto eines "aktiven" Gehalts kommen.]
 
 
Zum Vergleich: Beamte im höheren Dienst (A13, Studienrat, St.kl. III) haben Endbezüge von ca. 6.600 € brutto und ca. 5.480 € vor KV/PV, die noch ca. 250 € ausmachen (= 5.230 € netto). Wer mit dem max. Ruhegehaltssatz von 71,75 % in Pension geht, bezieht ca. 4.735 € Pension brutto und 3.910 € netto nach KV/PV-Beiträgen. Damit beträgt das Beamtenversorgungsniveau ca. 75 % netto der letzten Dienstbezüge vor der Pensionierung (3.910 €: 5.230 €), nicht der Durchschnittsgehälter der gesamten Erwerbsbiografie, wie in der GRV. Vgl. https://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner_beamte.html

 
Vgl. Rentenanspruch durch freiwillige Beiträge: https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rechner-rentenversicherung-was-bringen-freiwillige-beitraege.html

Vgl. KV-Beiträge in der Rentenphase: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/
Insbesondere langjährig gesetzlich krankenversicherte Versorgungswerk-Angehörige sollten die Mindestbeitragszeit von 60 Monaten in der GRV erreicht haben, um den "teuren" Status der "freiwilligen Mitgliedschaft" in der Rentenphase zu vermeiden.
 


Posting 41 - Zeitbombe "Altersvorsorge" - ein Lösungsvorschlag von Robert Halver, Leiter Kapitalmarktanalyse der Baader Bank. Beispiele für Portfolio-ETFs.

Stichworte sind: Aktiensparpläne zum langfristigen Vermögensaufbau, steuerliche Förderung derselben, Rendite-steigernde Nutzung von Kursschwankungen mittels cost-average-Effekt, Einbeziehung von Dividendenwerten etc. Kursverlustrisiken bestehen nur vorübergehend, längerfristig werden diese immer überkompensiert durch Wertzuwächse.

Andererseits haben die üblichen Sparbuchzinsen schon seit fünfzig Jahren (seit 1967) in 50 % aller Zeiträume zu negativen REAL-Renditen geführt trotz teils hoher Nominalrenditen - eben nach Abzug der Inflation. Mit Sachwerten (Aktien, Immobilien) konnten historisch gesehen durchgehend bessere Ergebnisse erzielt werden. Und auch "sicherere" Ergebnisse, da Geldwerte generell abwertungsgefährdet sind (Inflation, Währungsreformen).

Ergebnis für den Staat: Viel weniger Sozialhilfebedürftige. Neue Aufgabe für Bürger und Politik: Erhebliches Umdenken ist nötig - sicherer Vermögensaufbau ist neu zu definieren.

Vgl.: Portfolio-ETFs, die bei reduzierten Schwankungen zum einfachen Vermögensaufbau dienen können: https://www.fondsweb.com/de/vergleichen/tabelle/isins/DE000ETF7011,IE00B3Y8D011,LU0360863863,LU0397221945

Vgl. Megatrends, wir werden immer älter und die Rentenphase ist teuer: https://www.zukunftsinstitut.de/dossier/megatrends/

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Posting 40 - Globale Aktien-Streuung nach Wirtschaftsleistung ist sinnvoll - update Febr. 2021

Während die Industriestaaten Stabilitätsvorteile bieten, weisen die Emerging Markets langfristig Renditevorteile auf. So enthält der MSCI World die Top 1.650 Unternehmen der führenden 23 Industrieländer, der komplementäre MSCI Emerging Markets (EM) die Top 850 Unternehmen der führenden 23 Schwellenmärkte. Am besten ist eine Mischung aus beiden Welten, die sich über Indexfonds (beide o.g. Indizes dann 2.500 Unternehmen) oder alternativ Dimensional Fonds (sogar 10.000 Unternehmen in einem globalen Portfolio) zu geringsten Kosten abbilden lässt. Vgl. https://eu.dimensional.com/de/ 
 
Eine Portfolio-Gewichtung nach Marktkapitalisierung (= Gesamtwert der Anteile aller börsennotierten Unternehmen pro Region) wird in der Regel von den Indexanbietern wie MSCI oder FTSE vorgenommen, ist aber nicht die beste Lösung. Ein stabileres Chance-/Risiko-Profil erreichen Anleger mit einer ca. hälftigen Gewichtung auch nach den Anteilen am Brutto-Inlands-Produkt (BIP), also der Wirtschaftsleistung der einzelnen Regionen. [Bei einer Gewichtung rein nach Marktkapitalisierung käme man nur auf 14 % EM-Anteil.] 
 
Die BIP-Anteile im Nov. 2020 betragen: Nordamerika 29,0 % (US 26,4 %, CA 2,6 %), Europa 22,4 %, Emerging Markets 39,3 %, Pacific 9,3 % (Japan 6,6 - AUS 1,5 - Hong Kong 1,0).
Vgl.: https://www.arero.de/wissenschaftlich/#c490 sowie hier:
Eine etwa hälftige Gewichtung der Portfolio-Verteilung nach Marktkapitalisierung und Global BIP-Anteil bedeutet im Jan. 2021: Rund 42 % Nordamerika, 20 % Europa, 27 % Emerging Markets, 7 % Japan, 4 % Sonstige.
 
Die jährliche Rendite eines BIP-orientierten globalen Aktien-Portfolios lag im 20-jährigen Betrachtungszeitraum (Links 1, 6) von Januar 1995 bis Dezember 2014 bei rund 9,8 % pro Jahr, das Schwankungsrisiko war mit 17,7 % vertretbar. Zum Vergleich: Die Anlage in nur deutschen Aktien hätte nur 8,1 % Rendite pro Jahr erbracht bei einer deutlich höheren Volatilität von 21,4 %. 

Posting 39 - Garantiekosten von Altersvorsorgeprodukten (z.B. Riester)

Garantien in der Altersvorsorge haben ihren Preis. Er ist höher, als vielfach angenommen, und er ist in den zurückliegenden Jahren enorm angestiegen. Prof. Dr. Olaf Stotz und Maximilian Renz von der Frankfurt School of Finance & Management haben einen Garantiekostenindex entwickelt, mit dem sich dieser Preis beziffern lässt.

Garantien werden üblicherweise über den Anleihenanteil eines Anlageportfolios dargestellt. Da das Zinsniveau in den letzten Jahren von den früher üblichen 4-5 % p. a. auf aktuell nur noch ca. 0,5 % p. a. gesunken ist, heisst dies nun, dass hohe Anteile des Portfolios auf Anleihen entfallen müssen. Damit wird die für eine akzeptable Langfristrendite zwingend nötige Aktien-Komponente auf eine (viel zu) geringe Quote von oft nur noch 10-20% zurückgedrängt.

Man muss daher kritisch fragen, wann Garantieprodukte nötig sind, und wie diese konkret gestaltet sind, damit noch eine akzeptable Wertentwicklung erzielt werden kann. Bei langfristiger Anlage ab etwa zwölf Jahren aufwärts sind Garantien meist überflüssig.

Artikel-Link:
http://www.dia-vorsorge.de/quarterly-ausgaben/quarterly-4-2015altersvorsorge/altersvorsorge-aktuell/ls-kosten-einer-garantierten-rente.html

Posting 38 - Wann platzt die Immobilienblase? Lohnen sich vermietete Immobilien? Nicht mehr zahlen als das 20-fache der Jahreskaltmiete!

Der renommierte Finanzanalytiker Volker Looman (F.A.Z.-Autor) weist bzgl. vermieteter Immobilien darauf hin, dass diese von Jahr zu Jahr gefährlicher würden mit den jüngsten Preissteigerungen und dem hohen erreichten Preisniveau, speziell in Metropolen und Universitätsstädten. Grundlage dieser These ist die Tatsache, dass sich die Kaufpreise in vielen Städten deutlich schneller entwickelt haben als die Mieten. Als Rendite ließen sich bei nüchterner Betrachtung häufig kaum mehr als 2,5 % p.a. vor Steuern erzielen.

Kalkulation: Die langfristige reale (=inflationsbereinigte) Wertsteigerung von Immobilien in Deutschland beträgt ca. 1 % pro Jahr (vgl. Bulwiengesa -> Durchschnittswert der letzten 40 Jahre). Hinzu kommen bei Erwerb zum 20-fachen (gründlich prüfen, wenn der Kaufpreis höher sein soll als das 20-fache!) der Jahreskaltmiete 5 % (100 : 20 = 5) lfd. Bruttomieterträge, abzgl. 15 % für Instandhaltung = 4,25 % Nettomietrendite, abzgl. Darlehenskosten von ca. 2 % p.a. = 2,25 % (1 % plus 2,25 % = 3,25 % p.a. vor Steuern als lfd. Immobilien-Rendite). Diese Rendite vermindert sich noch um die Kaufnebenkosten von rund 10 % des Kaufpreises, die sofort verloren sind, sowie um eventuelle Verwaltungskosten, die lfd. anfallen. In Summe "landet" man wieder bei den auch im oben genannten Beispiel von V. Looman ermittelten ca. 2,5 % Gesamtrendite p.a. vor Steuern.

Beim 25-fachen Objektkaufpreis der Jahreskaltmiete (100 : 25 = 4) ergäben sich nur noch 4 % Bruttomietertrag als Basis, nach Kosten kaum noch mehr als 1 % Nettoertrag. Für das hohe Klumpenrisiko einer Immobilie eine völlig inakzeptable Rendite. Profi-Investoren limitieren den Kaufpreis daher auf das 16-20-fache oder verzichten auf Käufe.

Angesichts von Klumpenrisiko und erheblichem Verwaltungsaufwand sollte gründlich abgewogen werden. Übrigens auch, ob ein Verkauf in diesen Zeiten nicht die cleverere Variante wäre. Merke: Es hat noch niemandem geschadet, zu hohen Preisen zu verkaufen - erst recht nicht, wenn einem fast alles aus den Händen gerissen wird.  Vgl. Original-Artikel im Link unten.

Vgl auch: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/mieten-und-wohnen/der-markt-fuer-deutsche-immobilien-laeuft-heiss-14135386.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Vgl. auch Posting 29: https://plus.google.com/110673141494721362210/posts/9Zk4ReCkCFZ

Vgl. Bulwiengesa zur Immobilien-Preisentwicklung ab 2017: http://www.bulwiengesa.de/de/im-blickpunkt/bulwiengesa-entgegnet-empirica-kein-absturz

Vgl.: Akute Immobilienblase ist erreicht; Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) am 17. Juni 2016;  http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article156291388/Immobilienblase-hat-Deutschland-schon-erfasst.html

Vgl. R. Zitelmann: http://www.zitelmanns-finanzkolumnen.de/2016/

Vgl. Reale, d.h. inflationsbereinigte Immobilien-Renditen historisch eher gering: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10657360-wirtschaftshistoriker-dimson-warnt-ueberzogenen-rendite-erwartungen-immobilien

Vgl. Langzeitentwicklung Immobilien: Seit 1980 in D +10,1 % p.a. im Aktienmarkt und +4,1 % p.a. im Immobilienmarkt: https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/renditevergleich-das-jahrhundertduell-aktien-gegen-immobilien/19587708.html


Artikel-Link:

Posting 37 - Vorsorgeplanung richtig gestalten statt: "Ohne Zins und Verstand" - warum die Deutschen ihr Geld falsch anlegen. Leitartikel in: Der SPIEGEL, Nr. 8 vom 20. Februar 2016.

Der Artikel ist geradezu eine Pflichtlektüre zur Altersvorsorge. Meist liegt´s gar nicht am Sparen selbst, vielmehr wird falsch angelegt und vorgesorgt. Richtig strukturierte Vorsorge ist angesichts des rückläufigen Rentenniveaus aber unverzichtbar, denn künftig beträgt die gesetzliche (Netto-)Rente meist nur 40 - 45 % des früheren Nettoeinkommens - sofern lückenlos eingezahlt wurde.

Viele Vorsorgesparer lassen sich von Banken, Versicherungen oder Finanzvertrieben scheinbar "kostenlos" beraten - oder schließen Produkte online ab. Die beworbenen Produkte sind aber ganz überwiegend sehr intransparent und teuer, was die entscheidend wichtige Rendite enorm schmälert. Fast alle Sparer erkennen die wahren Kosten nicht bzw. werden darüber im Unklaren gelassen. Sogar die meisten Tarife via Online-Abschluss sind ganz normale Provisionstarife, wobei die Provisionen dann dem Portal zufallen statt einem Finanz-/Versicherungsvermittler.

Insbesondere verkaufsunabhängige und objektive (Honorar-)Beratung ist sehr viel lohnender, als die meisten denken. Es wird zunächst untersucht, ob die Vorsorge- bzw. Anlagestruktur überhaupt richtig gestaltet ist. Bei evt. Produktbedarf werden ausschließlich sehr kostengünstige und provisionsfreie Produkte eingesetzt, was Rendite und Vermögensaufbau - auch nach Einberechnung des Beratungshonorars in die Rechnung - sehr wesentlich verbessert. Es geht bei langfristigem Altersvorsorge-/ Vermögensaufbau praktisch immer um Werte von mehreren zehntausend Euro (!) an Verbesserungspotential, oft sogar noch um deutlich mehr (vgl. im Link: "Finanztraining").

Vgl. http://gafib.de/90/finanztraining

Vgl. Rentenrechner: http://www.bvi.de/kapitalanlage/privatanleger/rechner/rentenluecken-rechner/

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Posting 36 - Kursrückgänge am Aktienmarkt - sind nun wieder günstige Einstiegs- bzw. Nachkaufkursen erreicht?

Ja, insgesamt überwiegen die positiven Faktoren: Anders als zu Beginn früherer Bärenmärkte befinden sich die Aktienbewertungen auf vernünftigem Niveau. So liegt das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) der 30 Dax-Aktien mit aktuell 12,5 sehr niedrig und der Dax ist damit preisgünstig. Vgl.: http://www.onvista.de/index/top-flop.html?ID_NOTATION=20735&FIGURE=PER&RANGE=2016&SUBSUBNAVI=topflop

Während der Dotcom-Blase im Frühjahr 2000 lag das Dax-KGV bei fast 34 und über die letzten zehn Jahre betrug der Wert durchschnittlich 17. Die Dividendenrendite des Dax liegt derzeit bei üppigen 3,5% für 2016 und damit mehr als dreimal so hoch wie der Zins für Tagesgeld.

Aktien sind vor allem im Vergleich zu Anleihen extrem niedrig bewertet. Bisher wurden Bärenmärkte stets durch höhere Zinsen eingeläutet. Aber noch nie bei so niedrigen Zinsen wie sie derzeit vorhanden sind - und wahrscheinlich noch über etliche Jahre bestehen bleiben.

"Für langfristig orientierte Anleger sind die aktuellen Kurse ein günstiger Einstiegszeitpunkt", sagt Andrew Wilson, CEO von Goldman Sachs am 09. Februar 2016 im Handelsblatt. Da die Schwankungen weiterhin hoch bleiben dürften, bieten sich Aktienfondssparpläne ganz besonders an.

Vgl.: Wie sollte man sich bei starken Kursrückgängen verhalten? -> Breite Teilmärkte "kontrolliert nachkaufen in mehreren Schritten" (was einen "Vorrat" an Liquidität erfordert oder Einsatz der lfd. Dividendenerträge). http://finanziell-umdenken.blogspot.de/2012/05/wie-sollte-man-sich-bei-starken.html

Vgl.: Wie lange dauern globale Bärenmärkte? -> Meist max. 1-3 Jahre: http://finanziell-umdenken.blogspot.de/2012/10/wie-lange-dauern-globale-barenmarkte.html

Vgl.: Wenn die Aktionärsquote besonders hoch ist (wie derzeit in den USA), sind die Renditen in den Folgejahren eher geringer; http://www.marketwatch.com/story/what-the-single-best-stock-market-predictor-is-saying-now-2016-06-21 (Analyse von Mark Hulbert, 21. Juni 2016).

Vgl. Nach spätestens 15 Jahren war ein Aktienmarkt-Investment immer positiv, selbst bei der (unwahrscheinlichen) Kombination aus ungünstigstem Einstieg und zugleich ungünstigstem Ausstieg. http://www.dividendenadel.de/aktien-erfolgsfaktor-zeit-renditedreieck/

Vgl.: Deutsches Aktien-Insitut: https://www.dai.de/de/

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Posting 35 - Globalisierung und Computerhandel verstärken die Marktschwankungen - aber selbst diese bieten Vorteile.

Welche Ursachen hat es, wenn ein langjährig sehr erfolgreicher Fonds jetzt aufgelöst wird? Nevsky Capital-Chef Martin Taylor macht folgende Faktoren dafür verantwortlich:
a) die zunehmend größere Bedeutung von China und Indien für die Weltwirtschaft, wobei die Datenlage gerade dieser Länder sehr unzuverlässig sei - und damit deren Prognostizierbarkeit
b) die wachsende Bedeutung des Computerhandels, so dass Handels-Algorithmen ein vermehrtes Transaktionsvolumen bestimmten
c) die Vorhersagbarkeit von Konjunkturzyklen und betrieblichen Entwicklungen werde immer schwieriger, und Notenbankeingriffe führten zu Marktverzerrungen
Konsequenz: Eine verminderte Kalkulierbarkeit der Aktienmärkte bei gleichzeitig hoher Volatilität

Praktische Bedeutung für Privatanleger?
1. Die erheblichen Schwankungen am Aktienmarkt dürften sich fortsetzen. Passive Investments (ETFs, Dimensional Fonds) werden (noch) stärker begünstigt gegenüber aktivem Management, da die taktische Prognostizierbarkeit der Märkte weiter rückläufig ist.

2. Die langfristig hohen Renditeerwartungen bleiben jedoch intakt, da die Weltwirtschaft wächst und die führenden börsennotierten Unternehmen weiterhin solide Gewinne erzielen.

3. Größere Schwankungen bedeuten auch:
a) Der Anlagehorizont sollte lang genug bemessen sein, also mindestens 10+ Jahre betragen.

b) Sparpläne zu nutzen wird noch vorteilhafter, weil bei Kursrücksetzern Anteile "automatisch" billiger erworben werden - was für Anleger mental auch sehr viel leichter ist, als nach Rücksetzern selber "aktive" Kaufentscheidungen zu treffen.

c) Bei Neuanlage größerer Einmalbeträge ist auf entsprechende Streckung zu achten, z.B. Anlage in vier Teilbeträgen über 1-2 Jahre.

Die individuelle Risikobereitschaft und -tragfähigkeit sind konsequent zu erheben bei jeder Anlageentscheidung.

Vgl.: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/warum-die-aktienkurse-fallen-auch-wir-gehoeren-zu-den-boesen-buben-14031635.html

Artikel-Link:

Posting 34 - Das Risikoprofil des Anlegers und die Anlagestruktur müssen individuell zueinander passen - eine sinnvolle Aktienquote gehört jedoch zu praktisch jedem langfristigen Vermögensaufbau.

Studien haben gezeigt, dass sich viele Privatanleger wie in der Abbildung im u.g. Artikel (Link) dargestellt verhalten. Sie kaufen, wenn es an der Börse bergauf geht, und verkaufen, wenn es wieder bergab geht. Dieses prozyklische Verhalten «buy high – sell low» kostet zwischen 4% und 6% an Rendite pro Jahr.

Das Verhalten erklärt sich aus der Biologie des Menschen: Wenn etwas gut läuft, will man es auch machen (Erfolgsstreben), wenn etwas schlecht läuft, möchte man es vermeiden (der Gefahr entfliehen). Dass diese "biologische" Orientierung am Kapitalmarkt falsch ist, erschließt sich aber indirekt: Man muss sich klar machen, dass "schlechter Verlauf" oft nur bedeutet, dass eine Anlageklasse preisgünstig und damit kaufenswert geworden ist - und umgekehrt. Dies ist übrigens auch die Basis einer sinnvollen Portfolio-Rebalancierung.

Ganz entscheidend ist es deshalb, eine einmal gewählte Strategie diszipliniert durchzuhalten, um den psychologischen Fallstricken auszuweichen. Selbstverständliche Voraussetzung ist, dass die individuelle Risikotoleranz objektiv (Vermögensstruktur, Anlagehorizont) und subjektiv gut eingeschätzt wurde im Rahmen der Vorsorge- und Anlageplanung.

Nicht zuletzt ist zu bedenken: Wertschwankungen sind immer nur ein "zeitlich begrenztes Risiko", denn Kursrückgänge mit global gestreuter Anlage im Aktienmarkt werden bei entsprechender Haltedauer immer wieder kompensiert - und die Dividendenerträge von aktuell 2,9 % pro Jahr als Cash Zufluss können als "neuer Zins" fungieren (3 x so viel wie mit Tagesgeld). "Echte" Verlustrisiken hingegen bestehen bei Geld-/Rentenanlagen durch Erträge unterhalb der Inflationsrate sowie bei fehlender Diversifikation mit Einzelinvestments (Immobilien, Einzelaktien, geschlossene Beteiligungen), die zu starken Wertverlusten bis hin zu Totalausfällen führen können.

Vgl.: http://www.nzz.ch/wirtschaft/risikotoleranz-muss-erlernt-werden-1.18545431

Vgl.: Risikotoleranztest für Anleger: http://risk.bhfs.ch/de/ [ Benutzer -> fas | PW -> anlegertest ]

Vgl. http://www.behavioral-finance.de/ (Prof. Martin Weber, Institut für Finanzwissenschaft der Uni Mannheim zu verhaltensökonomischen Faktoren einer zutreffenden Risikoeinschätzung beim Investieren).

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Posting 33 - Auszahlung meiner Lebensversicherung - wohin mit meinem Geld?

Bei fällig werdenden Lebensversicherungen, Immobilienverkäufen oder Erbschaften stellt sich für viele Menschen die Frage: Soll ich das Kapital besser am Kapitalmarkt anlegen oder verrenten?

1. In vielen Fällen beträgt die Lebensstandardlücke bezogen auf die Renteneinkünfte in der Ruhestandsphase ca. 40 %, bei Selbständigen und Gutverdienern oft sogar noch mehr.

2. Wir leben viel länger als wir glauben - jede Generation kann mit 7,5 Jahren Plus rechnen gegenüber der Elterngeneration und mit 15 Jahren Plus zu den Großeltern. Wer heute 60 Jahre alt ist, lebt im Durchschnitt bis 86 Jahre als Mann und bis 90 Jahre als Frau.
https://www.allianz.de/vorsorge/tools/lebenserwartungsrechner/
Die Chance, sogar 95 Jahre alt zu werden, liegt für Frauen bei gut 15 % - ein erhebliches "Langlebigkeitsrisiko" also, aus Versorgungssicht betrachtet.

3. Wer keine ausreichende Renten-/Einnahmenhöhe besitzt, wird richtigerweise an lebenslange Kapitalverrentung denken. Ein Entnahmeplan hingegen kann Vorteile bieten bei bereits guter Basisversorgung. Er bietet meist eine höhere Rendite, volle Flexibilität und auch einfache Vererbbarkeit.

4. Auch steuerliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle: Je nach steuerlicher Situation in der Erwerbsphase verglichen mit der Ruhestandsphase können die verfügbaren Instrumente Privatrente, Depotanlage, Entnahmeplan oder Rüruprente/Gesetzl. Rente sehr unterschiedlich effizient sein.

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