Freitag, 30. März 2018

Posting 48 - Die Privilegien der Beamten - update per Nov. 2019

Als "die neuen Adeligen" bezeichnet Torsten Ermel die deutschen Beamten. In seinem neuen Buch rechnet der Wirtschaftsprüfer vor, was die Staatsdiener hierzulande wirklich verdienen - und kommt zu frappierenden Ergebnissen. In einer fünfteiligen Serie exklusiv für das "Manager Magazin" (Artikel-Link siehe unten) stellt der Autor seine wichtigsten Thesen vor, die für viel Gesprächsstoff sorgen dürften - nicht nur unter Beamten.

Wer als Beamter auf 40 Dienstjahre kommt, erreicht 71,75 % des Bruttoendgehalts. Akademiker etwa gehören zum höheren Dienst mit den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16. Wer beispielsweise in Baden-Württemberg Dienst tut, hat Bruttoendgehälter ab 1.1.2019 zwischen 5.227 € (A 13 für einen Studienrat) und 7.150 € (A 16 für einen Oberstudiendirektor). Damit liegt die Beamtenpension für einen ehemaligen Studienrat bei 3.750 € (= 71,75 % von 5.227 €). Beim Oberstudiendirektor (A16) sind es sogar 5.130 € (= 71,75 % von 7.150 €).

Für Freiberufler hingegen gilt, sich nicht allein auf ihre Versorgungswerke zu verlassen, da deren Renditen stark rückläufig sind und vor allem jegliche Versorgungsgarantie fehlt. Ein Beispiel aus der Ärzteversorgung in BW: Wenn ein Neurentner 40 Jahre lang immer den Höchstbeitrag gezahlt hat, erhält er derzeit eine Altersrente aus der berufsständischen Versorgung von 3.460 € bei Erreichen der Regelaltersgrenze - mit jedoch deutlich sinkender Tendenz. Vgl. https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-50-versorgungswerke-der.html

Vgl. zu den Mehrwerten einer rationalen Vorsorgegestaltung: http://gafib.de/72/finanztraining

Vgl. zu effektivem Sparen: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/a-638935.html

Vgl. zu geforderten Korrekturen bei der Beamtenbesoldung: http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/beamtenbesoldung-wie-beamte-fair-bezahlt-werden-ein-plaedoyer-a-1081776.html

Vgl. "Staatliche Finanzplanung ist nicht nachhaltig": https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-56-staatliche-finanzplanung.html

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