Posting 50 - Versorgungswerke der Freiberufler stehen unter Druck durch Niedrigzinsen und steigende Lebenserwartung - System des "offenen Deckungsplanverfahrens"
Ärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater und weitere Freiberufler waren in der Vergangenheit bestens versorgt durch ihre eigenen Versorgungswerke. Wird das aber so bleiben? Zweifellos wird das Versorgungsniveau deutlich sinken, wenn das Niedrigzinsniveau noch längere Zeit anhält. Einige Versorgungswerke versuchen inzwischen gegenzusteuern durch Umschichtung von Anleihen in höher rentierliche Anlagen wie Aktien, Immobilien und alternative Investments. In Zukunft wird das Anlagemanagement eine immer wichtigere Rolle spielen.
Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Beamtenversorgung gibt es in der berufsständischen Versorgung allerdings keinerlei Rentengarantie. Leistungszusagen können daher auch gekürzt werden, ohne dass es eine Einstandspflicht oder Haftung anderer Institutionen gibt.
Eine weitere Problematik stellt das sog. „offene Deckungsplanverfahren“ dar: Dabei ist nicht allein die Höhe und Anzahl der von jeder Generation gezahlten Beiträge für die Erfüllung der Ansprüche relevant, sondern zusätzlich werden auch Beiträge der künftigen Mitglieder mit in die Äquivalenzbeziehung einbezogen. Bei rückläufigen Nachwuchszahlen sinkt das Versorgungsniveau daher ebenfalls.
Ergänzende Vorsorge zum Versorgungswerk - speziell für jüngere Anwärter-innen unter 50 Jahren - ist deshalb meist nötig, um einen gewünschten höheren Versorgungsgrad von 80 % oder mehr in der Rentenphase zu erreichen.
Freiberufler im Versorgungswerk, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten darauf achten, dass sie dennoch die Mindestbeitragszeit von 60 Monaten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zurücklegen und deshalb eine (kleine) gesetzliche Rente erhalten. Dadurch kann der Status der KVdR erreicht und der "teure" Status der "freiwilligen Mitgliedschaft" mit Verbeitragung auch anderer Einkunfte wie Mieten etc. vermieden werden. Vgl. https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/ - Vgl. https://www.finanztip.de/versorgungswerk-rentenversicherung/
Vgl. Aktuelle Studie des Finanzmathematikers und Rentenexperten Werner Siepe von Sept. 2016: http://vers-berater.de/tl_files/vers_files/files/Studien/Studie_Versorgungswerke_unter_Handlungsdruck.pdf
Vgl. Wirtschaftswoche vom 08. Sept. 2016: http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/versorgungswerke-aerzten-und-anwaelten-drohen-renteneinbussen/14511736.html
Vgl. auch: http://ludwig-laux.de/versorgungswerk/
Artikel-Link:
Ärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater und weitere Freiberufler waren in der Vergangenheit bestens versorgt durch ihre eigenen Versorgungswerke. Wird das aber so bleiben? Zweifellos wird das Versorgungsniveau deutlich sinken, wenn das Niedrigzinsniveau noch längere Zeit anhält. Einige Versorgungswerke versuchen inzwischen gegenzusteuern durch Umschichtung von Anleihen in höher rentierliche Anlagen wie Aktien, Immobilien und alternative Investments. In Zukunft wird das Anlagemanagement eine immer wichtigere Rolle spielen.
Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Beamtenversorgung gibt es in der berufsständischen Versorgung allerdings keinerlei Rentengarantie. Leistungszusagen können daher auch gekürzt werden, ohne dass es eine Einstandspflicht oder Haftung anderer Institutionen gibt.
Eine weitere Problematik stellt das sog. „offene Deckungsplanverfahren“ dar: Dabei ist nicht allein die Höhe und Anzahl der von jeder Generation gezahlten Beiträge für die Erfüllung der Ansprüche relevant, sondern zusätzlich werden auch Beiträge der künftigen Mitglieder mit in die Äquivalenzbeziehung einbezogen. Bei rückläufigen Nachwuchszahlen sinkt das Versorgungsniveau daher ebenfalls.
Ergänzende Vorsorge zum Versorgungswerk - speziell für jüngere Anwärter-innen unter 50 Jahren - ist deshalb meist nötig, um einen gewünschten höheren Versorgungsgrad von 80 % oder mehr in der Rentenphase zu erreichen.
Freiberufler im Versorgungswerk, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten darauf achten, dass sie dennoch die Mindestbeitragszeit von 60 Monaten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zurücklegen und deshalb eine (kleine) gesetzliche Rente erhalten. Dadurch kann der Status der KVdR erreicht und der "teure" Status der "freiwilligen Mitgliedschaft" mit Verbeitragung auch anderer Einkunfte wie Mieten etc. vermieden werden. Vgl. https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/ - Vgl. https://www.finanztip.de/versorgungswerk-rentenversicherung/
Vgl. Aktuelle Studie des Finanzmathematikers und Rentenexperten Werner Siepe von Sept. 2016: http://vers-berater.de/tl_files/vers_files/files/Studien/Studie_Versorgungswerke_unter_Handlungsdruck.pdf
Vgl. Wirtschaftswoche vom 08. Sept. 2016: http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/versorgungswerke-aerzten-und-anwaelten-drohen-renteneinbussen/14511736.html
Vgl. auch: http://ludwig-laux.de/versorgungswerk/
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