Freitag, 30. März 2018

Posting 47 - Goldanlage im Depot jetzt steuerfrei - update per Jan. 2023

Achtung: Bevorstehende Gesetzesänderung ab 01.01.2021 vom Tisch: Die deutliche Kritik nicht nur aus der Finanzindustrie hat offenbar gewirkt: Die Bundesregierung hat den umstrittenen Plan des Finanzministeriums zu den Akten gelegt, Goldpapiere zu besteuern (vom 04. Sept. 2020).

 
Für viele Vermögensverwalter ist Gold ein sinnvoller Baustein zur Portfolio-Diversifikation. Gold wird oft auch als "Depot-Versicherung" bezeichnet, weil es historisch meist eine gegenläufige Entwicklung zum Aktienmarkt hatte und insofern Depotschwankungen reduzieren kann. Es wird meist ein Goldanteil von 5 -10 % des Vermögens empfohlen.

Einen deutlichen Renditebeitrag zum Depot kann man jedoch nicht erwarten, denn Gold "produziert" nichts und kann daher auch keine Wertsteigerungen aufbauen wie z.B. Aktien. Inflationsbereinigt betrug die Rendite historisch ca. 0,8 % p.a., so dass ein Goldanteil sehr langfristig eine Rendite-Verwässerung innerhalb eines Aktien-Portfolios bedeuten dürfte. Gold ist primär eine Ersatzwährung, die - im Unterschied zu abwertungsgefährdeten Papierwährungen - ihren Wert seit Jahrtausenden erhalten hat.

Für Privatanleger unschön ist die Aufbewahrungsfrage: Für physisches Gold benötigt man ein kostenpflichtiges Bankschließfach oder einen Tresor. Als weiterer Nachteil kommt das kräftige Aufgeld von ca. 4-5 % hinzu für eine Goldmünze (von einer Unze/OZ) z.B. Krügerrand, das sich noch vergrößern würde bei kleineren Stückelungen unterhalb 1 OZ. Münzen oder Barren zu besitzen bedeutet aber 1. höchste Sicherheit und 2. ein starkes "Steuer"-Argument zu haben: Kursgewinne bei Verkauf nach einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei!

Bedeutend einfacher zu handhaben ist ein Goldanteil im Depot. Allerdings unterliegen Kursgewinne bei vielen Fonds oder Gold-Zertifikaten (sog. ETCs) der Abgeltungssteuer.

Es gibt jedoch eine erfreuliche Ausnahme: Beim Gold-Zertifikat "Xetra-Gold" (WKN A0S9GB mit Auslieferungsanspruch) sind nach BFH-Rechtsprechung Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer ebenfalls steuerfrei. Zweifellos ein gutes Argument, wenn Gold als Depot-Beimischung gewählt werden soll. Die Kaufkosten liegen im üblichen Bereich von ca. 0,3 % - also deutlich günstiger als bei einem physischen Erwerb.

Update Febr. 2020: Inzwischen gibt es zwei weitere Ausnahmen, die steuerfrei im Depot gehalten werden können: EUWAX Gold II, WKN EWG2LD und WisdomTree Physical Swiss Gold, WKN A1DCTL (Näheres im folgenden justETF-Link, in der Tabelle ganz unten).

Vgl. https://www.justetf.com/de/news/etf/xetra-gold

Anleger, die Xetra-Gold oder die beiden Alternativen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr mit Gewinn verkaufen, müssen diesen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, hier erfolgt also keine Abrechnung nach Abgeltungssteuer innerhalb des Depots. Halten Anleger Xetra-Gold mindestens ein Jahr, lassen sich keine Verluste mehr verrechnen, weil auch die Gewinne steuerfrei sind. (vgl. auch im Artikel der WiWo ganz unten im Link).

Vgl. http://www.dasinvestment.com/gold/news/datum/2015/06/29/wie-viel-gold-muss-man-im-depot-haben/

Goldpreisentwicklung: https://www.gold.de/kurse/goldpreis/

Renditebeispiel: Bei Kauf Anfang 2000 bis Febr. 2020 betrug die Rendite nach Abzug von ca. 0,4 % Kosten p.a. noch 7,8 % pro Jahr auf Eurobasis (ggf. sogar steuerfrei). Diese ungewöhnlich starke Wertentwicklung (bzw. Abwertung der Geldwährungen) ist auch der globalen Finanzkrise 2007/2008 geschuldet mit einem enormen Schuldenwachstum seither.

Artikel-Link: Goldinvestments: So entgehen Goldanleger der Steuer

 Goldinvestments: So entgehen Goldanleger der Steuer

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