Montag, 16. Juli 2018

Posting 58 - Erbschaftsplanung rechtzeitig vornehmen

Die lange wirtschaftlich blühende Phase der Nachkriegszeit über gut siebzig Jahre hat einen enormen Vermögensaufbau ermöglicht. Das Erbschaftsvolumen der nächsten zehn Jahre beläuft sich auf mehr als 200 Mrd. € pro Jahr. In nicht wenigen Fällen werden auch die Erbschaftsteuerfreibeträge überschritten, wenn nicht rechtzeitig geplant wird im Sinne einer erbschaftsteuerlichen Optimierung. Im folgenden findet sich eine Link-Sammlung, die dabei hilft, eine rasche Orientierung zu gewinnen.

In Standardfällen reicht meist die Nutzung eines Notars, bei dem erbrechtliche Beratung kostenfrei eingeschlossen ist. Bei komplexeren Verhältnissen ist zu empfehlen, zunächst gesonderten steuerlichen bzw. fachanwaltlichen Rat einzuholen. Notargebühren richten sich nur nach dem Gegenstandswert, Anwaltsgebühren sind Verhandlungssache, Pauschalvereinbarungen sind deshalb möglich. Ggf.werden Anwalts-Beratungskosten bzw. Zuschüsse bis zu ca. 500 € im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung geleistet.

Die Errichtung eines notariellen Testaments ermöglicht, die oft langwierige Beantragung eines Erbscheins im Todesfall nicht nur zu ersetzen, sondern auch noch Kosten zu sparen.

1) Erbschaftsteuer - was ist zu beachten: https://www.smart-rechner.de/erbschaftsteuer/

2) Erbschaftsteuer-Freibeträge: https://www.smart-rechner.de/erbschaftsteuer/ratgeber/erbschaft_freibetrag.php

3) Versorgungsfreibetrag Ehepartner (für Renten) ermitteln; bei höheren Renten schmilzt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € für verwitwete Ehegatten ab oder entfällt: https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Steuerberech/Par16/Par16.aspx

4) Schenkungen zum einfacheren Nachweis dokumentieren: https://www.steuertipps.de/anlegen-vererben-spenden/erben-schenken/schenkungsvereinbarung-mit-erbanrechnung

5) Anzeigepflicht von Schenkungen bei Überschreitung der Freibeträge: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/302007-anzeigepflicht-von-schenkungen-beim-finanzamt
 
5a) Es ist zu beachten, dass Schenkungen der jeweils letzten zehn Jahre mit dem evt. Erbfall zusammengezählt werden. Nur Schenkungen, die beim Erbfall älter sind als zehn Jahre, profitieren endgültig vom zusätzlichen Freibetrag. https://www.erbrecht-anwalt/schenkungen-und-schenkungsteuer-freibetraege-gelten-nur-alle-10-jahre.html

6) https://www.steuertipps.de/anlegen-vererben-spenden/erben-schenken/das-muessen-sie-beim-vererben-beachten

7) https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer

8) Ein Einzeltestament kostet die 1,0-fache Notargebühr, ein Erbschein jedoch die 2,0-fache Gebühr, ist also doppelt so teuer. Ein frühzeitiges notarielles Testament kann deshalb sehr lohnend sein - insbesondere bei größeren Erbschaften - da es einen Erbschein im Todesfall ersetzen kann.  http://www.notar-veit.de/die_urkunden/notarkosten/notarkosten_testament.htm - Notargebührenrechner: https://www.notar.de/themen/notarkosten/gebuehrenrechner

9) https://www.test.de/Nachlass-Notarielles-Testament-ersetzt-den-Erbschein-1345802-0/

10) Posting 8 - Tipps zur Erbschaftsplanung und -gestaltung / Immobilien und Überkreuz-Lebensversicherungen: https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-8-tipps-zur-erbschaftsplanung.html

11) Steuerberater/FB für Testamentsvollstreckung: https://www.fachberaterdstv.de/service/fachberater-register1/GA

12) Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: http://www.bundesweitefinanzberatung.de/expertenartikel/ansicht/patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht-korrekt-erteilen-14386/

13) Artikel-Link:

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