Posting 69 - Investmentsteuer-Reform zum 01.01.2018
Ab dem 01.01.2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz. Dadurch werden inländische und ausländische Fonds sowie ETFs künftig nach dem gleichen Schema besteuert.
Mit Inkrafttreten des neuen Reformgesetzes gelten alle Fondsbestände zum 31.12.2017 als fiktiv veräußert und zum 01.01.2018 als neu angeschafft. Fiktiv deshalb, weil kein tatsächlicher Verkauf mit Kontobelastung stattfindet. Die bis zum 31.12.2017 steuerlich relevanten Daten werden erst beim tatsächlichen Verkauf berücksichtigt.
Ab dem 01.01.2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz. Dadurch werden inländische und ausländische Fonds sowie ETFs künftig nach dem gleichen Schema besteuert.
Mit Inkrafttreten des neuen Reformgesetzes gelten alle Fondsbestände zum 31.12.2017 als fiktiv veräußert und zum 01.01.2018 als neu angeschafft. Fiktiv deshalb, weil kein tatsächlicher Verkauf mit Kontobelastung stattfindet. Die bis zum 31.12.2017 steuerlich relevanten Daten werden erst beim tatsächlichen Verkauf berücksichtigt.
Wichtig: Die aktuellen Depotansichten weisen meist nur die Fonds-Wertentwicklung seit dem fiktiven Verkauf am 31.12.2017 aus, nicht aber die "Altgewinne" vor diesem Stichtag. Die bis dahin aufgelaufenen Gewinne/Verluste werden im Hintergrund
vermerkt, so dass beim tatsächlichen Verkauf die korrekte
Besteuerungsgrundlage vorliegt. Um das vollständige Bild zu erhalten, hilft ein Blick in die Depot-Postbox im Zeitraum Jan.-März 2018: Dort sind Mitteilungen erhalten zum fiktiven Fondsverkauf und den "gespeicherten" Altgewinnen.
Neue Einstandskurse und Wertentwicklung
Praktisch bedeutet dies leider auch, dass die Depotansichten bei einigen Banken nicht mehr dazu dienen können, eine ungefähre Wertentwicklung des Bestandes zu reflektieren. Man muss nun die Wertentwicklung per 31.12.2017 heranziehen und die neue Wertentwicklung ab 01.01.2018 hinzuaddieren, um die grobe Richtung der Wertentwicklung (noch unkorrigiert durch Erträge und Zu-/Abflüsse) des Gesamtbestandes zu erhalten. Genaue Daten liefern ohnehin nur die Performance-Repots der Depotbanken.
Neue Einstandskurse und Wertentwicklung
Praktisch bedeutet dies leider auch, dass die Depotansichten bei einigen Banken nicht mehr dazu dienen können, eine ungefähre Wertentwicklung des Bestandes zu reflektieren. Man muss nun die Wertentwicklung per 31.12.2017 heranziehen und die neue Wertentwicklung ab 01.01.2018 hinzuaddieren, um die grobe Richtung der Wertentwicklung (noch unkorrigiert durch Erträge und Zu-/Abflüsse) des Gesamtbestandes zu erhalten. Genaue Daten liefern ohnehin nur die Performance-Repots der Depotbanken.
Anders ist die Situation bei Einzelaktien: Hier sind Altbestände, die vor 2009 angeschafft werden, bei Verkauf weiterhin steuerfrei. Vgl. https://www.vlh.de/kaufen-investieren/geldanlage/aktiengewinne-versteuern-so-gehts.html
Vgl. https://wissen.consorsbank.de/t5/Investmentsteuer/Wie-werden-Verk%C3%A4ufe-von-nach-dem-01-01-2018-erworbenen/ta-p/64823
Vgl. https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/
Vgl. Posting 60: https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-60-neue-fondsbesteuerung-ab.html
Vgl. auch: Besteuerung Fonds-gebundener Lebensversicherungen: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-besteuerung-von-versicherungsertraegen_164_427468.html
Artikel-Link:
Vgl. https://wissen.consorsbank.de/t5/Investmentsteuer/Wie-werden-Verk%C3%A4ufe-von-nach-dem-01-01-2018-erworbenen/ta-p/64823
Vgl. https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/
Vgl. Posting 60: https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-60-neue-fondsbesteuerung-ab.html
Vgl. auch: Besteuerung Fonds-gebundener Lebensversicherungen: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-besteuerung-von-versicherungsertraegen_164_427468.html
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