Dienstag, 12. März 2019

Posting 60 - Neue Fondsbesteuerung ab 2018 - Was ist wichtig für die Praxis?

Der u.g. Artikel bietet einen guten Überblick über die wichtigsten Steueränderungen ab 01. Januar 2018. Es lohnt sich auch, die zusätzlichen Leserfragen aufzuklicken, denn dort werden zusätzliche Antworten geliefert.

Generell wird die Fondsbesteuerung einfacher, was positiv ist für den typischen Privatanleger. Die Gesamt-Steuerbelastung ändert sich in den meisten Fällen nicht oder nur unwesentlich.

Praktische Vorteile für die Fondsauswahl ergeben sich daraus, dass ab 2018 auch thesaurierende Fonds mit Auslandssitz nicht länger "steuer-hässlich" sind, was die Fondsauswahl spürbar vergrößert. Dann sollte jedoch entsprechende Liquidität auf dem Verrechungskonto zur Steuerabführung vorgehalten werden, da die neue Vorab-Steuer jeweils zu Beginn des Folgejahres eingezogen wird.

Für die meisten Depots bietet es sich aus diesem Grund weiterhin an, überwiegend ausschüttende Fonds zu verwenden, um evt. V-Kontoüberziehungen zu vermeiden. Außerdem bieten sich Ausschüttungserträge ideal an, um ggf. nötige Depot-Rebalancierungen durchzuführen durch Nachkäufe untergewichteter Portfoliobausteine.

Vgl. auch: Steueraspekte bei der Altersvorsorge: http://www.finanztip.de/altersvorsorge/flexible-altersvorsorge/
Innerhalb von Riester- und Rürupverträgen sowie Fonds-gebundenen Lebensversicherungen fällt während der Laufzeit keine Abgeltungssteuer an auf Erträge bzw. bei Umschichtungen - sondern es gibt eine nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase.

Wird in einem freien Wertpapierdepot steuerschonend rebalanciert primär durch Nachkäufe oder Nutzung von Verlustpositionen, so fällt nur lfd. Abgeltungssteuer an auf die ca. 2 % Dividendenerträge -> x 26,4 % = ca. 0,5 % p.a.. Dieser Wert liegt meist unterhalb der Kosten eines Vertragsmantels. Daneben ist ein Vertrag unflexibler als ein Depot.

Soweit es sich um einen Versicherungsvertrag handelt, ist das Vertragsguthaben auch kein eigenes Sondervermögen mehr wie im eigenen Depot, sondern gehört rechtlich der Versicherung (kann kritisch sein). Es ist letztlich eine genaue Abwägung nötig, ob ein steuersparender Vertragsmantel lohnend ist im Vergleich zu einem freien Depot.

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