Montag, 30. November 2020

Posting 88 - Was ist steuerlich günstiger, ausschüttende Fonds/ETFs oder thesaurierende Fonds/ETFs? - Update per Dez. 2023

Diese Frage stellt sich neu seit der erfolgten Investmentsteuerreform zum 01.01.2018 (vgl. https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Steuer ). Inzwischen liegen auch die praktischen Erfahrungen vor aus den Jahren 2019 (für 2018) bis 2023 (für 2022). 

Aufgrund des negativen Basiszinses wurde für die Jahre 2021/2022 keine Vorabpauschale berechnet. https://www.sis-verlag.de/archiv/andere-sonstige-steuerarten/verwaltungsanweisungen/7161-bmf-investmentsteuergesetz-vorabpauschale

Während vor 2018 thesaurierende Fonds einen deutlichen Steuervorteil hatten, weil es erst beim Verkauf zu einer Besteuerung der Zuwächse im Fondsvermögen kam, hat sich dies ab 2018 geändert. Mit der Einführung der sog. Vorabpauschale werden nun auch jährlich Steuern zu Jahresbeginn (für das vergangene Jahr) erhoben.

Die Vorabpauschale ermittelt einen fiktiven Betrag. Wesentlicher Faktor ist dabei der durch die deutsche Bundesbank festgelegte Basiszinssatz. Dieser war bis 2022 sogar negativ, so dass Steuerabzüge auf thesaurierende Fonds Anfang 2023 nicht erfolgten. Ab Jan. 2024 (für 2023) dürften aber wieder spürbare Vorabpauschalen greifen.

Für das Gesamtjahr 2023 liegt der Basiszinssatz bei +2,37% (1. HJ = 1,62 %, 2. HJ = 3,12 %) Vgl. https://basiszinssatz.de/ Nach G. Kommer dürfte der Break-Even-Point erst bei einem Basiszins von +3,8 % erreicht sein, ab dem die Vorabpauschale ungünstiger wird (Vgl. https://www.gerd-kommer-invest.de/ausschuettende-vs-thesaurierende-fonds/ ). Damit ist eine thesaurierende Variante bis auf weiteres steuerlich noch begünstigt.  

Der Steuer-Stundungseffekt besteht also derzeit noch fort, wenn auch in geringerem Ausmaß. Steuerstundung bedeutet in der Praxis, dass der Zinseszinseffekt zugunsten des Anlegers weiter wirken kann, da ein größeres Volumen im Depot verbleibt. 

"Smart" investieren: Der vorhandene Sparerpauschbetrag von 1.000 €/2.000 € sollte andererseits sehr wohl ausgeschöpft werden, denn eine erfolgte Steuerfreistellung auf der Basis des erteilten Freistellungsauftrages (FSA) ist endgültig. Dazu bieten sich primär ausschüttende Fonds/ETFs an. Inzwischen ggf. auch bereits durch die erhobenen Vorabpauschalen im Jan. 2024. Die Ausschöpfung des FSAs lohnt also!

Die Freistellung greift bei z.B. 2 % lfd. Dividendenerträgen bis zu einem Depotvolumen von ca. 50.000 €/100.000 € - eben bis zur vollen Ausschöpfung der Sparerpauschbeträge. Weiteres Volumen darüber hinaus bleibt dann zwar nicht mehr steuerfrei, kann aber steueroptimiert in thesaurierenden Fonds/ETFs angelegt werden.

Vgl. https://www.finanzfluss.de/etf-handbuch/steuern/

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