Donnerstag, 21. März 2019

Posting 73 - Immobilienrente zur Rentenaufbesserung?

Die Verwertung von Immobilien im Alter hat sich in Deutschland bisher kaum durchgesetzt. In anderen Ländern ist diese hingegen durchaus üblich, um zu knappe Rentenversorgungen aufzubessern.

Der Verkauf eines Hauses kann gegen ein lebenslanges oder zeitlich befristetes Wohnrecht erfolgen. Das Wohnrecht kann sich auf eine oder mehrere Personen (zum Beispiel Ehepaar) erstrecken. Im notariellen Kaufvertrag wird bestimmt, dass der Verkäufer der Immobilie zeitweilig oder lebenslang in der Immobilie wohnen bleiben kann.

Im u.g. Artikel des Portals "finanztip.de" werden die gängigen Methoden vorgestellt. Eine wesentliche Einschränkung bei den meisten Modellen ist, dass die verbleibende Nettorente nach Verrechung des lebenslangen Wohnrechts eher mager ausfällt, in vielen Fällen es sich nur um wenige Hundert Euro handelt. Gleichzeitg verliert man sofort den gesamten Hauswert.

In Zeiten besonders hoher Immobilienpreise und Immo-Nachfrage sollte man auch daran denken, einen (simplen) Privatverkauf vorzunehmen gegen Vereinbarung eines Rückmietvertrages. Vorteil: Einerseits ungeschmälerter Verkaufserlös, der ggf. auch den Erben zugute kommen kann und anderseits ein Verbleib in der Wohnung durch einen entsprechenden Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer.

Vgl. auch: https://www.oekotest.de/geld-versicherungen/14-Immobilienrenten-im-Test_101678_1.html

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