Donnerstag, 21. März 2019

Posting 62 - Lebensversicherung, Rurüprente rückabwickeln statt kündigen? update Jan. 2024

Der Bundes­gerichts­hof hat mit Entscheidungen in 2014 und 2015 die Rück­abwick­lung von Kapital­lebens­versicherungen und Renten­versicherungen zugelassen. Doch viele Versicherer blocken Wider­sprüche der Verbraucher weiterhin ab. Die Verbraucherzentralen (VZ) warnen vor dubiosen Dienst­leistern, die jetzt ein gutes Geschäft wittern. Ein VZ-Online-Rechner hilft Kunden einzuschätzen, ob sich eine Rück­abwick­lung für sie lohnt. Alle wichtigen Infos zum Thema finden Sie hier, siehe im Artikel-Link ganz unten.

Eine weitere Infomation bietet die Verbraucherzentrale Hamburg: https://www.vzhh.de/rentenversicherung/widerspruch
 
 
Vgl. Unternehmensrating Lebensversicherer 2023: https://www.versicherungsbote.de/Unternehmensrating-Lebensversicherung

c) Ein weiterer Aspekt: §314 Versicherungsaufsichtsgesetz erlaubt Minderung oder Aussetzung von Auszahlungen

§314 VAG regelt, dass die BaFin ein Zahlungsverbot oder die Herabsetzung von Leistungen verfügen kann. "Wenn die Aufsichtsbehörde bemerkt, dass das Versicherungsunternehmen in absehbarer Zeit ohne Eingreifen der Aufsichtsbehörde zahlungsunfähig wird, kann die Behörde als eine von mehreren Maßnahmen auch ein Zahlungsverbot aussprechen. Falls sich die Behörde zu dieser Maßnahme entschließen würde, wären damit grundsäzlich auch die fondsgebundenen Lebensversicherungen des Unternehmens betroffen, da ihre Anlagen Teil des Sicherungsvermögens sind." (April 2019)

Das Fondsvermögen innerhalb einer Lebensversicherung ist somit Eigentum des Versicherungsunternehmens und kein sogenanntes Sondervermögen gemäß §1 Abs. 10 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)." Sondervermögen sind hingegen reine Investmentvermögen in Depots - diese gehören nur den Kunden, nicht der verwahrenden Bank.

Vgl. Fonds-gebundene Lebensversicherungen haben häufig hohe Effektivkosten von 3,5 - 4 % p.a. laut dem Brancheninformationsdienst "Map-Report". Damit kommt von der Aktienmarkt-Performance nur noch wenig an bei den Kunden. http://www.faz.net/aktuell/finanzen/fonds-mehr/enttaeuschung-fuer-anleger-bei-fondspolicen-14462575.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Vgl. Kostenquoten Lebensversicherungen - update per Jan. 2024
 
Die Abschlusskosten betrugen durchschnittlich 4,5 % in 2021 (bezogen auf die Beitragssumme über die Laufzeit), während die laufenden Verwaltungskosten im Jahr 2022 im Durchschnitt 2,4 % jährlich betrugen. Die günstigsten zehn Versicherer liegen bei einer lfd. Verwaltungskostenquote in 2022 von 1,2 % p.a., die teuersten bei 4 % und mehr. Verknüpft mit der Situation, dass die Zinserträge der Lebensversicherer in 2023 nur bei knapp 2,5 % lagen, zeigt sich die Schwierigkeit, Lebensversicherungen profitabel zu gestalten.
 
 
Es ist zu beachten, dass die Überschussbeteiligung für klass. LVs nur auf den Sparanteil geleistet werden, i.d.R. max. 80 % der Beiträge. Wenn die lfd. Verzinsung z.B. 2,4 % (wie in 2024) beträgt, dann wären das nur ca. 1,9 % netto bezogen auf das Vertragskapital. In 2024 besteht noch das Problem sog. "Stiller Lasten" in der Bilanz vieler Versicherer aufgrund des starken Zinsanstiegs seit 2022, der zu Kursverlusten bestehender Anleihenportfolios geführt hat. 
 
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