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Sonntag, 15. Juli 2018

Posting 56 - Staatliche Finanzplanung - Nachhaltigkeit stark gefährdet / update per Aug. 2025

Stand 2025:  https://www.stiftung-marktwirtschaft.de/uploads/2025/08/Ehrbarer-Staat_2025.pdf
 
 
 
 
 
 
 
Die Zahlen wurden bewusst nur partiell aktualisiert, um die enorme Dynamik der Verschuldung zu verdeutlichen. Deshalb sind an einigen Stellen die Werte aus 2017 weiterhin ausgewiesen.
 
Die Corona-Krise sowie die aktuellen Krisen in 2022 haben die Nachhaltigkeitslücke der Staatsfinanzen weiter geöffnet. Die Gesamtschulden betragen 2,5 Billionen € an ausgewiesenen und 11,7 Billionen € an nicht ausgewiesenen, ungedeckten Zukunftsausgaben (=14,2 Billionen € als Gesamtschuldenlast).

"In einem mittleren Szenario liegt die fiskalische Nachhaltigkeitslücke aus expliziten und impliziten Staatsschulden bei 398 Prozent des BIP (= Gesamtschuldenberg der öffentlichen Hand von 14,2 Billionen Euro). Dahinter verbergen sich alle durch das heutige Steuer- und Abgabenniveau nicht gedeckten staatlichen Leistungsversprechen für die Zukunft, nicht zuletzt diejenigen der Sozialversicherungen."

Vorherige Situation bis 2019

Die Stiftung Marktwirtschaft hat am 12. Dezember 2017 ihr aktualisiertes EU-Nachhaltigkeits-Ranking in Berlin vorgestellt. Die Besonderheit dieses europäischen Gesamtschuldenvergleichs ist, dass neben den offiziell ausgewiesenen expliziten Staatsschulden (in D ca. 2,0 Billionen Euro) auch die nicht direkt ausgewiesenen impliziten Staatsschulden (= ungedeckte Zukunftsverpflichtungen, 2,6 Bill.€ für 2017) berücksichtigt werden - womit Deutschlands Gesamtschuldenlast dann auf insgesamt 4,6 Billionen Euro ansteigt (= das 6-fache der Bund/Länder/Gemeinden-Steuereinnahmen in 2017 von 735 Mrd. €). (Andere Studien sprechen sogar von 6,2 Billionen € als Gesamtschuldenlast in 2017).

Wer als Privatperson mit dem 6-fachen seines jährlichen Nettoeinkommens in der Kreide steht, gilt zweifellos als massiv überschuldet.

In den Jahren 2019 ff. ist mit erheblichen neuen Deckungslücken von ca. 35 Mrd.€ pro Jahr zu rechnen, was inkl. der normalen Inflationserhöhungen von ca. 20 Mrd.€ Zusatzausgaben von ca. 55 Mrd. € p.a. bedeutet (ohne Migrationskosten, ca. 50 Mrd. € p.a. seit 2016).

Darin enthalten sind ca. 5 Mrd. € für höhere GRV-Rentenzuschüsse (in 2024 ca. 120 Mrd. €) sowie Kosten für zusätzliche Rentenbeschlüsse aus 2018 mit weiteren 5 Mrd. € pro Jahr (Rente mit 63 etc.)

Die Beamtenpensionen entwickeln sich zum weiteren Sprengsatz in den nächsten Jahren: In 2017 wurden ca. 260 Mrd. € verausgabt für 1,7 Mio. Beamte (Bund/Länder/Kommunen) und 1,8 Mio. Pensionäre (gesamt 3,5 Mio.). https://www.demografie-portal.de/SharedDocs/Informieren/DE/ZahlenFakten/Beamtenversorgung.html Aufgrund der Pensionierungswelle entstehen ca. 4-5 % p.a. an Mehrkosten neben den normalen Bezügeerhöhungen von ca. 3 % p.a. Diese ca. 7,5 % Ausgabenerhöhungen betragen ca. 20 Mrd. € pro Jahr - mit deutlich ansteigender Dynamik. Dieser Posten beträgt bereits mehr als 35 % der gesamten Personalkosten. Vgl. https://www.welt.de/wirtschaft/article177851294/Rente-GroKo-Geschenke-belasten-die-Jungen.html

Migrationskosten: Die Migrationskosten des Bundes wurden für 2023 mit knapp 29 Mrd. € angegeben. Hinzu kommen die Kosten der Länder und Kommunen, die insgesamt ca. 20 Mrd. € betrugen. In Summe sind es also direkt ausgewiesene Kosten von ca. 50 Mrd. € für 2023. Da etliche Migrations-bedingte Zusatzkosten für Justiz, Kitas/Schulen, Polizei etc. nicht direkt zugeordnet und ausgewiesen werden, dürften die faktischen Kosten der Migration in 2023 noch deutlich höher liegen.
 
Bürgergeld: Neben die Migrationskosten treten noch die Kosten für das Bürgergeld, die in 2024 (auch wg. der deutlichen Erhöhung Anf. Jan. 2024 ) ca. 44 Mrd. € betragen sollen. Davon entfielen in 2023 rd. 50 % auf Bezieher mit ausländischer Herkunft. In Summe sind für 2024 ca. 72 Mrd. Euro an direkten Migrations-/Bürgergeldkosten für ausländische Bezieher geplant, d.h. gut 76 % der Aufwendungen.
 
An Gesamtaufwendungen für Sozialgeld für 2024 sind 50 Mrd. € Migrationskosten und 44 Mrd. € Bürgergeld geplant (= 94 Mrd. €) - zzgl. der indirekten Kosten für Justiz, Kitas/Schulen etc. https://www.focus.de/politik/deutschland/zahlen-der-bundesagentur-fuer-arbeit-buergergeld + https://www.wiwo.de/politik/deutschland/buergergelderhoehung-2024-streit-ums-buergergeld
 
Vgl. Dr. Nadine Behncke: "So viel kostet die Flüchtlingskrise Bund, Länder und Kommunen". https://thinkaboutgeny.com/kostet-die-fluechtlingskrise
 
Vgl. Entwicklungshilfe-Minister Gerd Müller in 2017: Pro 1 Mio. Flüchtlinge ca. 30 Mrd. Kosten p.a. https://www.welt.de/vermischtes/article165846593/Fuer-eine-Million-Fluechtlinge-geben-wir-30-Milliarden-Euro-aus.html

Vgl. Zahl der Asylgesuche in D von 2013 - Okt. 2018 = 1,9 Mio. - fast alle EU-Ankömmlinge wandern nach D weiter wegen der hohen Sozialleistungen: https://www.welt.de/politik/deutschland/article183219090/Mittelmeerroute-Zahl-der-illegalen-Migranten-noch-ueber-Vorkrisenniveau.html
Von 2019-2023 sind weitere ca. 1,5 Mio Migranten hinzugekommen = 3,4 Mio Migranten per 2023
 
Vgl. NZZ: Kosten der Flüchtlingspolitik. https://www.nzz.ch/meinung/kommentare/die-fluechtlingskosten-sind-ein-deutsches-tabuthema-ld.1316333

Während in 2018 ein Volumen von 48 Mrd. € pro Jahr* zu Lasten der Sparer erzielt wurde mittels Nullzinspolitik, was einen "ausgeglichenen" Staatshaushalt ermöglichte, wird ab 2019 ff. ein zusätzliches Finanzierungsvolumen von jährlich ca. 60 Mrd. € benötigt. Bei einem Staatshaushalt von 776 Mrd. € in 2018 sind solche Aufwendungen jedenfalls nicht nachhaltig. Dass es ein staatliches Bestreben geben wird, diese Deckungslücke zu schließen, ist sicher. *) Zinseinbußen privater Haushalte von 2010-2019 laut DZ-Bank = 332 Mrd. €.

Eine weitere "Geldvermehrung" betreibt der Finanzminister durch die Aufstockung älterer Anleihen, die über hohe Kursgewinne Soforteinnahmen erzeugen, allerdings zu Lasten künftiger Generationen, die dafür höhere Tilgungen zu erbringen haben. Von 2013-2019 sind so 25 Mrd. € Soforteinnahmen entstanden, die aber künftige Lasten darstellen. https://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/flossbach-so-funktioniert-der-milliardentrick-mit-staatsanleihen-156899/ref/2/

Noch höhere Steuern und Abgaben? Ob durch höhere Steuern (z.B. durch fehlenden Ausgleich der inflationsbedingt ansteigenden Steuer-Progression und durch Fortbestehen des Soli), ob durch Doppel- bzw. Dreifachverbeitragung von Betriebsrenten für GKV-Versicherte, vgl. https://gafib1.blogspot.com/search?q=betriebsrente), durch Grundbesitz-Abgaben, Pensionskürzungen, höhere Inflation oder mittelfristig gar Währungsmaßnahmen, wird man sehen. Historisch war man in diesen Situationen am besten geschützt durch hohe Sachwertquoten (Aktien, Immobilien, Gold) und eher schlecht durch Bar-/Geldvermögen (Zinsprodukte, Anleihen, Lebensversicherungen zählen dazu). http://www.haushaltssteuerung.de/weblog-aufkommen-und-verteilung-der-gemeinschaftsteuern-in-deutschland.html

Fazit: Als neue wesentliche Kostenbelastungen des Staatshaushalts (776 Mrd. € in 2018) der letzten und folgenden Jahre ergeben sich:

A) Inflations-bedingte Budgeterhöhungen ca. 20 Mrd. € p.a.
B) Demographie-bedingte Zusatzbelastungen:
a) aus höheren Rentenzuschüssen (ca. 10 Mrd. € p.a.)
b) aus steigenden Beamten-Pensionslasten (ca. 20 Mrd. € p.a.)
C) Sonstige Zusatzkosten, z.B. Digitalisierung (ca. 5 Mrd. € p.a.)
D) Aus politischen Entscheidungen zur Migration/Flüchtlingsaufnahme (ca. 50 Mrd. € p.a.).
E) Demgegenüber steht, was die Bevölkerung schon beiträgt durch die Nullzinspolitik: Dies waren in 2018 ca. 48 Mrd. €. als Zinseinbußen

Macht in Summe ein strukturelles Defizit von aktuell 105 Mrd. € p.a., was lediglich abgemildert wird durch die "Erträge" der Nullzinspolitik in Höhe von 48 Mrd., so dass ca. 60 Mrd. € an neuer Zusatzfinanzierung p.a. geschaffen werden müssen.

In Zeiten einer prosperierenden Wirtschaft mag dies noch so eben funktionieren - bei der nächsten Abkühlung jedoch wird es extrem eng. 

Vgl. "Die Welt versinkt in Schulden" aus März 2018: https://www.nzz.ch/finanzen/fonds/die-industrielaender-sind-gefangen-in-der-ueberschuldung-was-ist-der-ausweg-ld.1370071

Vgl. "Die Politik ruiniert die Mittelschicht": https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/die-politik-ruiniert-die-mittelschicht/

Vgl. https://finanzmarktwelt.de/verdeckte-hyperinflation-die-zerstoerung-des-geldwesens-durch-die-nationalsozialisten-2919/

Vgl. GAFIB-Posting 19 zur globalen Verschuldung: https://gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-19-die-verschuldung-in.html

Vgl. Ray Dalio - Wie arbeitet die Wirtschaft wirklich?  https://www.economicprinciples.org/de/

Vgl. Die globale Finanzsituation in einem Bild: http://money.visualcapitalist.com/worlds-money-markets-one-visualization-2017/

Artikel-Link:

Sonntag, 20. August 2017

Posting 44 - Betriebsrenten ohne Arbeitgeber-Zuschuss sind oft nicht lohnend - update Juni 2021

Seit 2004 (Einführung "GKV-Modernisierungsgesetz") müssen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner auf die Auszahlungen in der Rentenphase den vollen Krankenversicherungsbeitrag (inkl. PV-Beitrag aktuell ca. 19 % mit steigender Tendenz) allein tragen - ohne hälftige GKV-Entlastung von ca. 8 % wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch diese neue Beitragspflicht (auch auf ältere Verträge) ab 2004 ergibt sich eine sog. "Doppelverbeitragung" - d.h. in der Ansparphase gab es nur eine hälftige Entlastung in der GKV für Einkommen bis zur Beitragsmessungsgrenze (BBG), in der Rentenphase jedoch tragen Rentenbezieher den vollen GKV-Beitrag allein.

1. Die rund 20 % Extrabelastung KV/PV* (*vgl. aber unter 3.) auf die Rentenleistung neben der normalen Steuerbelastung, nicht selten insgesamt ca. 50 % Rentenminderung, "zerschiesst" in vielen Fällen die Effizienz eines bAV-Vertrages, zumal dann, wenn es sich um einen klassisch teuren Provisionstarif handelt, der auch in der Fonds-gebundenen Variante selten mehr als ca. 2-3 % Netto-Rendite nach Vertragskosten erwirschaftet.

2. Außerdem führt die Entgeltumwandlung in vielen Fällen zu einer Minderung von Ansprüchen an die gesetzliche Rentenversicherung, an Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld - nämlich dann, wenn bAV-Beiträge via Entgeltumwandlung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (BBGen) in RV und KV entnommen werden.

a) Betriebsrentenbeiträge aus Einkommen oberhalb der BBGen (2021: 7.100 € in in der GRV bzw. 4.838 € in der GKV) = keinerlei Beitragsentlastung in der Sozialversicherung (18,6 % RV, 15,6 % KV, 3,3 % PV, 2,5 % Alo-Vers. = Summe 40 %) in der Ansparphase, aber dennoch eine volle KV-Verbeitragung in der Rentenphase (= sog. "Dreifachverbeitragung" bezogen auf den bereits hälftig geleisteten KV-Beitrag auf Einkommen bis zur BBG). 

b) Betriebsrentenbeiträge aus Einkommen unterhalb der BBG = Hälftige Beitragsentlastung für Betriebsrentenbeiträge für AG und AN von je 20 % (davon KV/PV-Entlastung ca. 9,5 %). Dafür aber geringere Ansprüche in der RV und Alo-Versicherung für den AN. In Rentenphase Belastung mit vollen KV-Beiträgen - sog. "Doppelverbeitragung" (inkl. der PV-Beiträge fast 20 %).

Die Nachteile nach 1) und 2) lassen sich meist nur durch einen sehr deutlichen Arbeitgeberzuschuss kompensieren, der daher von hoher Wichtigkeit ist (möglichst mind. 30 %). Der gesetzliche AG-Zuschuss von 15 % reicht oft nicht aus, um die Nachteile zu kompensieren. 
 
3. Eine Erleichterung für kleinere Renten bis ca. 200 €/Monat wurde durch die Einführung eines Freibetrags ab 01.01.2020 geschaffen: Das GKV-Betriebs­rentenfrei­betrags­gesetz entlastet die meisten Betriebs­rentner seit Januar 2020 bei den Krankenkassenbeiträgen. Für alle Betriebs­renten gilt nun ein Frei­betrag von 164,50 Euro (2021), bis zu dem keine Krankenkassenbeiträge mehr fällig werden. Betriebsrenten werden also erst mit KV-Beiträgen belastet auf die Teile oberhalb des Freibetrags. PV-Beiträge werden weiterhin voll verbeitragt.
 
https://www.test.de/Betriebsrente-Entlastung-bei-Krankenkassenbeitraegen

4. Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis auch beim Wechsel des Arbeitgebers. Eine Vertragsübertragung ist zwar seit 2005 gesetzlich vorgesehen, findet in der Praxis jedoch wenig Anwendung, da diese aufwändig ist und mit Kostennachteilen verbunden sein kann. Vgl. https://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/betriebliche-altersversorgung/betriebsrente-uebertragung-zum-neuen-arbeitgeber-moeglich-und-sinnvoll

5. Wer gesetzlich KV-versichert ist, fährt bei höheren bAV-Renten ohne erheblichen AG-Zuschuss häufig besser mit einem kostenminimierten Rürupvertrag (= provisionsfreie "Netto"-Produkte) - die Steuerentlastung ist identisch hoch wie bei einer bAV, die KV/PV-Verbeitragung in der Rentenphase entfällt jedoch. Nachteil bei Rürup ist, dass nur eine Rente möglich ist, keine Kapitalisierung. Eine weitere Alternative wäre freies Aktienfonds-Sparen mit einem ETF-Weltportfolio.
 
6. Vor Abschluss einer Entgeltumwandlung (Direktversicherung etc.) müssen daher auch die Belastungen im Alter und die Auswirkungen auf die Höhe der gesetzlichen Rente und anderer Lohnersatzleistungen durchgerechnet und mit alternativen Optionen verglichen werden. Hierzu sind insbesondere unabhängige Honorarberater in der Lage, da diese ohne Verkaufsinteressen neutral beraten können.

Vgl. "SZ": Warum die Betriebsrente oft deutlich geringer ausfällt? https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/betriebsrente-doppelverbeitragung-krankenversicherung-1.4633354

Vgl. Direktversicherung: https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/direktversicherung/

Vgl. Betriebsrenten-Reform per Januar 2020: https://www.haufe.de/personal/entgelt/betriebliche-altersversorgung-entlastung-von-betriebsrenten_78_504548.html  (Achtung: Freiwillig GKV-Versicherte profitieren nicht; hohe Gesamtrenten ebenfalls nicht, sofern etwa die GRV-Rente gemeinsam mit der Betriebsrente nach Abzug des Freibetrages noch die KV-BBG (in 2021: 4.838 € =  max. Verbeitragungsgrenze) überschreitet.

Vgl. Anwendung Neuregelung Betriebsrentenreform ab Jan. 2020: https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=403381&cHash=9f4daeafc85a421a0909207f2ef5a410
 
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